Der Bundesrat hat am 18.11.2015 die Eisenbahnverordnung (EBV) aktualisiert. Schwerpunkt bildet die Einteilung der Fahrzeuge in interoperable und nicht-interoperable Fahrzeuge mit jeweils unterschiedlichen Anforderungen. Grundlage dafür ist die Umsetzung der Bahnreform 2.2, in deren Rahmen die Schweiz wichtige Elemente der Interoperabilitäts- und Sicherheitsrichtlinien der EU übernommen hat.