Verzeichnis

Newsletter

Werbung

Beliebte Beiträge

Werbung

(05.05.2015)

Die Neat-Aufsichtsdelegation der eidgenössischen Räte (NAD) hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2014 zuhanden der Finanz-, Geschäftsprüfungs- und Verkehrskommissionen verabschiedet. Der Bericht wird im Parlament im Rahmen des Geschäfts 15.005 behandelt.


Werbung

​Im Berichtsjahr 2014 und dem 1. Quartal 2015 befasste sich die NAD eingehend mit den gerichtlichen Auseinandersetzungen um die Vergabe zweier Bahntechniklose des Ceneri-Basistunnels (CBT) und deren möglichen Auswirkungen auf den Inbetriebnahmetermin und die Kosten. Weitere Schwerpunkte bildeten die Vortriebsarbeiten am Ceneri, die Vorbereitungsarbeiten für die Inbetriebnahme der Gotthard-Achse und die Inbetriebsetzung des Gotthard-Basistunnels (GBT) sowie die Entwicklung der Kosten- und Terminprognosen und der Risiken der Neuen Eisenbahn-Alpentransversalen (Neat). Mit Blick auf die Eröffnung der GBT richtete sie eine Empfehlung an das Bundesamt für Verkehr (BAV). Sie forderte das Amt auf, ein zeitgemässes Neat-Online-Portal zu schaffen und den Kontakt mit Institutionen wie dem Verkehrshaus der Schweiz zwecks Organisation von Ausstellungen zu verstärken. Interessenten aus Wissenschaft, Schulen, Medien und Öffentlichkeit sollen so einen leichten Zugang zur Geschichte und zum Bau des Jahrhundertbauwerks erhalten. Das BAV hat die Empfehlung angenommen und wird diese bis 2016 umsetzen.

Die Kostenprognose für das Gesamtprojekt Neat konnte im Berichtsjahr 2014 erneut gesenkt werden. Sie beträgt 18,2 Milliarden Franken und liegt 300 Millionen Franken unter der Vorjahresprognose. Parallel dazu haben die Kostenrisiken weiter abgenommen. Damit setzt sich der in den vergangenen Jahren festgestellte positive Trend fort. Sowohl die fortgeschrittenen Arbeiten beim GBT als auch die inzwischen rechtskräftig erfolgte Vergabe der Bahntechnik am Ceneri tragen dazu bei. Weitergehende Informationen sind aus der Kurzfassung des Neat-Standberichts des BAV für das Jahr 2014 ersichtlich.

Das Schwergewicht der Aufsichtstätigkeit der NAD lag im vergangenen Jahr auf der Vergabe der Bahntechnik für den Ceneri-Basistunnel . Aufgrund der gerichtlichen Auseinandersetzung drohten namhafte Verzögerungen und Mehrkosten. Die NAD setzte sich mit verschiedenen Szenarien auseinander und verlangte von den Projektverantwortlichen, alle erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, um die Risiken für den Bund zu minimieren. Mitte September 2014 bestätigte das Bundesgericht die Vergabeentscheide der AlpTransit Gotthard AG (ATG) vollumfänglich. Aufgrund dieses letztinstanzlichen Entscheids konnten die Werkverträge inzwischen unterschrieben werden. Die finanziellen und terminlichen Risiken haben sich entsprechend verringert. Eine Inbetriebnahme des CBT Ende 2019 ist mit terminstützenden Massnahmen möglich.

Im März 2015 konnten die beiden südlichen Tunnelröhren des CBT fertig ausgebrochen werden. Die Vortriebe in den beiden Röhren Richtung Norden befinden sich hingegen auf dem zeitkritischen Weg. Nachdem sich die Verhältnisse im Frühjahr 2015 verbessert haben, ist ein Durchschlag um die Jahreswende 2015/2016 wieder realistisch.

Die erwähnten Termin- und Kostenrisiken am Ceneri werden von der NAD im Rahmen ihrer parlamentarischen Oberaufsicht auch im laufenden Jahr aufmerksam begleitet.

Im Hinblick auf die Revision des öffentlichen Beschaffungsrechts befasste sich die NAD mit der Frage, ob sich aufgrund ihrer langjährigen Erkenntnisse aus den Vergaben von grossen Neat-Losen gesetzgeberischer Handlungsbedarf ergibt. Aus ihrem Untersuchungsbericht zur Vergabe des Bauloses Erstfeld aus dem Jahre 2007 sind vier an das EFD gerichtete Empfehlungen betreffend Offertöffnung, Abgebotsrunden, wirtschaftlich günstigstem Angebot und Abbruch von Verfahren hängig. Die NAD ersucht den Bundesrat, diese im Rahmen der Revision des öffentlichen Beschaffungsrechts zu berücksichtigen.

Beim Gotthard-Basistunnel konnte bezüglich der teilweise nicht vertragskonform gelieferten Entwässerungsrohre eine aussergerichtliche Einigung mit den Vertragspartnern erzielt werden. Für die Aufwendungen der Untersuchungen, die Überwachung während der Bau- und Betriebsphase, den Minderwert des Rohbaumaterials sowie die Rückerstattung der Teuerung auf den Minderungsbetrag des Materials leisten die Konsortien eine Entschädigung im Umfang von 12 Millionen Franken. Mit der Einigung konnten langwierige Gerichtsverfahren vermieden werden.

Die Übergabe des GBT an die SBB wird unverändert auf Ende Mai 2016 und die kommerzielle fahrplanmässige Inbetriebnahme durch die SBB auf Dezember 2016 prognostiziert. Bis zur Inbetriebsetzung bleiben seitens der ATG und der SBB einige wichtige Herausforderungen zu meistern, beispielweise bei der Nachweisführung zur Erlangung der Betriebsbewilligung. Entsprechende Massnahmen sind eingeleitet.

Die Betriebsvorbereitungen der SBB auf der Gotthard-Achse verlaufen weitgehend planmässig. Risiken bestehen hier unter anderem bei den Erhaltungsfahrzeugen, bei den Vereinbarungen für die Interventionen im GBT sowie bei den Schnittstellen zwischen konventionellen Relais- und modernen elektronischen Stellwerken (e-blocks).

Für die NAD besteht zurzeit kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Sie fordert die SBB und die ATG in ihrem Tätigkeitbericht auf, sie über die Bearbeitung der Risiken zu informieren und im Falle termingefährdender Verzögerungen aufzuzeigen, mit welchen Massnahmen die Einhaltung des Zeitplans sichergestellt werden kann.

Schlagwörter

Premium Partner

Partnerseiten

Facebook Fanseite