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Bundesamt für Verkehr (BAV)

Das Bundesamt für Verkehr (BAV), der Branchenverband Cargo Forum Schweiz und der Verband öffentlicher Verkehr sind der Überzeugung, dass für eine erfolgreiche Entwicklung des Schweizer Schienengüterverkehrs umfassende Innovationen zwingend notwendig sind. Sie haben dazu eine Strategie und Massnahmen zur Umsetzung von technischen Neuerungen im Schienengüterverkehr entwickelt und eine entsprechende Absichtserklärung unterzeichnet.

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) prüft derzeit ein Gesuch der Firma "Domo Reisen & Vertriebs AG" für einen nationalen Fernbus-Betrieb. Weil sich das Erbringen der nötigen Nachweise als aufwändiger erweist als geplant, kann Domo Reisen den Betrieb nicht wie ursprünglich geplant ab Fahrplanwechsel am 10. Dezember 2017 aufnehmen.

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat entschieden, die bestehende Fernverkehrskonzession der SBB bis zum Fahrplanwechsel Ende 2019 zu verlängern. Die angehörten Kantone, Verbünde und Transportunternehmen hatten sich zu diesem Vorhaben vorwiegend positiv geäussert. Über die sich teilweise überschneidenden Gesuche von SBB und BLS für die Fernverkehrskonzession ab Ende 2019 wird das BAV bis Mitte 2018 entscheiden.

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat die Baubewilligung für die Realisierung der Limmattalbahn zwischen den Bahnhöfen Zürich Altstetten und Killwangen-Spreitenbach erteilt. Mit der Plangenehmigungsverfügung ist das Bauvorhaben erstinstanzlich genehmigt.

Der Eisenbahn-Fernverkehr ist historisch gewachsen. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat ihn nun auf Basis des Raumkonzepts Schweiz klar definiert und vom regionalen Personenverkehr abgegrenzt. Der Fernverkehr hat die Aufgabe, die verschiedenen Regionen der Schweiz miteinander und mit dem Ausland zu verbinden. Um die raumplanerischen Ziele zu unterstützen und Verkehr und Siedlung aufeinander abzustimmen, soll der Fernverkehr in ein Basis- und ein Premiumnetz unterteilt werden. Abgestufte Vorgaben zu Haltepolitik, Verpflegung, Zugbegleitung und weiteren Kriterien dienen dazu, den Nutzen für die Kunden zu erhöhen. Das BAV hat am 27. Februar 2017 den Kantonen die neuen Grundsätze zur Vorkonsulation zugestellt. Welche Elemente bereits bei der Neuvergabe der Konzession auf Ende 2017 umgesetzt werden, wird im Rahmen des anstehenden Konzessionsverfahrens geprüft.

Mit der Totalrevision des Gütertransportgesetzes hat das Parlament neue Instrumente zur Nutzung des Schienennetzes durch Personen- und Güterverkehr geschaffen. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat diese nun erstmalig angewendet und den Netznutzungsplan für 2018 verabschiedet. Damit können insbesondere Trassen für den Güterverkehr gesichert werden. Allfällige Konflikte mit dem Personenverkehr sollen im Rahmen der konkreten Trassenzuteilung einvernehmlich gelöst werden.

Die Bahn weist heute punktuell grosse Engpässe auf. Da die Mobilität gemäss den aktualisierten Verkehrsprognosen des Bundes bis 2040 stark zunehmen wird, ist ein weiterer Ausbau der Bahninfrastruktur nötig. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Januar 2017 eine Aussprache zur Stossrichtung des Ausbauschritts 2030/35 geführt. Entscheide über die konkreten Projekte im Rahmen dieses Ausbauschritts wird der Bundesrat mit der Vernehmlassungseröffnung Ende 2017 fällen.

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat den SBB am 5. Dezember 2016 die Betriebsbewilligung für die Aufnahme des fahrplanmässigen Betriebs durch den Gotthard-Basistunnel (GBT) erteilt. Damit kann der Personen- und Güterverkehr ab dem Fahrplanwechsel vom 11. Dezember durch den GBT geführt werden.

In Grenchen Süd (SO) werden auch langfristig Fernverkehrszüge nach Biel und Zürich halten. Mit Anpassungen beim Rollmaterial-Einsatz und optimierter Einfahrt in den Knoten Lausanne konnte eine Lösung gefunden werden, die dem Wunsch von Bevölkerung und Kanton Solothurn nach Beibehaltung des Haltes von Fernverkehrszügen entspricht.

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) will sicherstellen, dass der Verkehr durch den Gotthard-Basistunnel (GBT) nach der Inbetriebnahme im Dezember 2016 zuverlässig und reibungslos funktioniert. Es wird deshalb die befristete Betriebsbewilligung für bestimmte Güterloks nicht verlängern, welche beim Zugbeeinflussungssystem ETCS Level 2 Störungen verursachen.

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