(21.01.2016)
Sachsen drohen bis 2030 massive Einschnitte in die bestehenden ÖPNV-Leistungen. Hintergrund ist die Neuverteilung der Regionalisierungsmittel - durch die Sachsen bis 2030 rund 1 Milliarde Euro weniger vom Bund erhalten könnte. "Unser Interesse ist es, auch in Zukunft einen attraktiven ÖPNV zu gewährleisten", so Verkehrsminister Martin Dulig. Um eine Gesamtstrategie für einen leistungsfähigen, kundenorientierten und wirtschaftlichen ÖPNV zu entwickeln, wurde im letzten Jahr die ÖPNV-Strategiekommission gebildet. Neben allen relevanten Akteuren des ÖPNV, insbesondere der Zweckverbände, wurden explizit alle im Landtag vertretenen Parteien in die Kommission berufen. In dieser Woche haben sich nun die erforderlichen Arbeitsgruppen gebildet und ihre Arbeit aufgenommen. Hier sollen die Anliegen wie z.B. Tarife, Infrastruktur, Finanzierung und Angebotsentwicklung umfassend bearbeitet werden. Als komplettes Gremium wird die ÖPNV-Strategiekommission im Jahr 2016 sechsmal zusammentreffen.
Verkehrsminister Dulig: „Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um die Neuverteilung der Mittel wird deutlich, dass der ÖPNV auch in Sachsen vor Veränderungen steht. Wir müssen den ÖPNV neu denken. Dies kann auch bedeuten, dass bestehende unrentable Bahnverbindungen zugunsten eines attraktiveren und wirtschaftlicheren Busverkehrs durch die Zweckverbände abbestellt werden. ÖPNV bedeutet nicht zwingend SPNV. Beispiele zeigen, dass dadurch ländliche Regionen besser angebunden werden und eine bessere Taktung erreicht werden kann.“
Die Verteilung der Regionalisierungsmittel an die ÖPNV-Zweckverbände wird auch im laufenden Haushaltsjahr entsprechend ÖPNVFinVO praktiziert. Dies sieht der durch das Parlament verabschiedete Haushaltsplan so vor. Inwiefern sich diese Vorgehensweise in den folgenden Haushaltsjahren ändert, bleibt den Ergebnissen der laufenden Haushaltsverhandlungen vorbehalten.
Dulig: „Unser Ziel ist es, den ÖPNV zu stärken. Dafür brauchen wir entsprechende Ressourcen. Im Rahmen der Verhandlungen zum neuen Doppelhaushalt wird man sich natürlich auch darüber Gedanken machen müssen.“
Grundsätzlich werden alle Regionalisierungsmittel für Aufgaben des ÖPNV verwendet. Über die an die kommunalen Zweckverbände gemäß ÖPNVFinVO ausgereichten Finanzmittel hinaus stehen die Mittel derzeit auch zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs, für Betriebsbeihilfen der SPNV-Schmalspurbahnen und zur Investitionsförderung im Rahmen des ÖPNV-Landesinvestitionsprogramms zur Verfügung.
Ein Schwerpunkt in diesem ÖPNV-Landesinvestitionsprogramm ist und bleibt auch die Busförderung. Im Haushaltsjahr 2015 wurden insgesamt 184 Omnibusse gefördert - so viele wie in keinem Jahr seit 1995. Dafür stellte der Freistaat Sachsen rund 16 Millionen Euro Fördergelder zur Verfügung. Ziel ist es, die Busflotten der sächsischen Verkehrsunternehmen kontinuierlich zu verjüngen.
Verkehrsminister Martin Dulig: „Moderne Fahrzeuge erhöhen die Sicherheit des ÖPNV - insbesondere des Schülerverkehrs. Die neuen Busse erfüllen die aktuellsten Abgasnormen und sind damit gut für die Umwelt. Zudem ist die Busförderung eine überaus wichtige und sehr direkt wirkende Unterstützung für die vielen regionalen und lokalen Verkehrsunternehmen, die einen attraktiven und sicheren ÖPNV in den ländlich geprägten Räumen Sachsens sicherstellen.“
Hintergrund
In der aktuellen Diskussion um die Regionalisierungsmittel haben sich die Ost-Länder geschlossen hinter dem im SMWA entwickelten „Sperrklinkenmodell“ versammelt, welches für alle Länder eine Mindestdynamisierung der Mittel vorsieht. Jetzt geht es darum einen tragfähigen Kompromiss auszuhandeln, der Planungs- und Finanzierungssicherheit bis 2031 gibt. Die Mittel stehen zur Finanzierung von Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr, zur Abdeckung verbundbedingter Mehraufwendungen bei Verkehrskooperationen, zur Fortschreibung von Nahverkehrsplänen sowie für Investitionen im ÖPNV zur Verfügung. Die Verteilung der Mittel unter den Ländern ab 2016 soll mittels einer von der Bundesregierung erstellten Rechtsverordnung (mit Zustimmung des Bundesrates) geregelt werden. Bis zum Vorliegen dieser Rechtsverordnung sind mögliche Auswirkungen auf Sachsen nicht abschätzbar.