Regionalisierungsmittel
Laut Grundgesetz steht den Ländern Geld aus dem Steueraufkommen des Bundes zu, damit diese den öffentlichen Personennahverkehr organisieren und finanzieren können. Die Länder und die mit der Umsetzung beauftragten Aufgabenträgerverbünde bestellen mit diesen Regionalisierungsmitteln die Leistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und finanzieren zudem teilweise Infrastrukturprojekte im Schienenverkehr sowie Schienenfahrzeuge. Die jährliche Dynamisierung der Regionalisierungsmittel ist notwendig, um den Kostenentwicklungen, insbesondere bei den steigenden Infrastrukturkosten (Trassen- und Stationskosten) Rechnung zu tragen.
Für die Neufassung des Gesetzes wurde im März 2015 der Vermittlungsausschuss angerufen, da Bundestag und Bundesrat bislang kein gemeinsames Gesetz auf den Weg bringen konnten. Bis ein neues Gesetz in Kraft tritt, zahlt der Bund die Regionalisierungsmittel nur unter Vorbehalt an die Länder aus. Für das Jahr 2015 beschloss das Bundeskabinett die Fortschreibung der Regionalisierungsmittel aus dem Jahr 2014 in Höhe von 7,3 Milliarden Euro ohne Dynamisierung. Dabei erhalten das Land Berlin mit anteilig 398,5 Millionen Euro und das Land Brandenburg 416,8 Millionen Euro in diesem Jahr trotz deutlich gestiegener Infrastrukturkosten keine Mittelhöhung.
Die Regionalisierungsmittel sind eine unverzichtbare Säule zur Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV). Die horizontale Verteilung der Regionalisierungsmittel auf die Bundesländer basiert auf den Zugkilometern im SPNV im Fahrplanjahr 1993/94 und ist seit Inkrafttreten des Regionalisierungsgesetzes im Jahr 1996 nahezu unverändert.
Der am 28.11. 2014 einstimmig beschlossene Gesetzentwurf des Bundesrates ist auf 15 Jahre angelegt und sieht eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel von derzeit 7,3 Mrd. Euro auf rund 8,5 Mrd. Euro pro Jahr vor. Dies würde im Nachhinein die bisherigen, nicht kompensierten Preissteigerungen abgelten. Zudem müssten künftige Kostensteigerungen durch eine Dynamisierungsrate von bis zu 2 Prozent abgedeckt und darüber hinaus gehende Preissteigerungen bei der Infrastruktur durch den Bund übernommen werden.
Demgegenüber hat der Bund einen Gesetzentwurf ins Verfahren gebracht, der lediglich für 2015 noch einmal eine Erhöhung von 1,5 Prozent vorsieht. Wie damit der Schienenpersonennahverkehr durch die Länder zukunftsfest finanziert werden soll, bleibt jedoch unklar. Da das Gesetz zustimmungspflichtig ist provoziert der Bund mit seinem Gegenentwurf ein Vermittlungsverfahren.
Neben den Regionalisierungsmitteln ist auch die Zukunft weiterer wesentlicher ÖPNV-Finanzierungssäulen gefährdet: Die Entflechtungsmittel (ca.1,3 Mrd. Euro) und die Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (ca. 333 Mio. Euro), die seit Jahrzehnten erfolgreich für die Verbesserung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur eingesetzt werden, enden im Jahr 2019, dringend notwendige Anschlussregelungen sind vielfach versprochen, bisher aber nicht in Sicht.
Schon heute sind diese Mittel durch bereits angemeldete Projekte der Verkehrsunternehmen um das Mehrfache überzeichnet. Die kommunalen Verkehrsunternehmen haben deshalb bereits zahlreiche aktuelle Projekte zum Aus- und Neubau sowie zur Erneuerung ihrer Haltestellen, Fahrzeuge und technischen Anlagen auf Eis gelegt. Die unentschiedene Finanzierung führt bereits zum Sanierungs- und Modernisierungsstau.