(29.01.2014)
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat heute die DB Netz AG per Bescheid verpflichtet, einem Telekommunikationsunternehmen (Tk-Unternehmen) ein „annahmefähiges Angebot" zur Mitnutzung des Hindenburgdamms zur Erdverlegung eines Glasfaserkabels zu unterbreiten. Der Hindenburgdamm verbindet das schleswig-holsteinische Festland mit der Insel Sylt durch das nordfriesische Wattenmeer. Neben Fern-und Nahverkehrszügen wird die Strecke insbesondere von den Autozügen des „Syltshuttle" genutzt.
Die Bahn unterstützt seit geraumer Zeit die Breitbandstrategien von Bund und Ländern. Der Hindenburgdamm ist aber aufgrund seiner besonderen Lage im Wattenmeer nicht vergleichbar mit anderen Bahnstrecken oder –dämmen. Eingriffe in die Substanz des Bauwerks können die Stabilität des Dammes insbesondere bei Sturmfluten gefährden. Daher ist zunächst die technische und betriebliche Machbarkeitsuntersuchung zwingend zu klären - gerade unter dem Aspekt des Küstenschutzes.
Aufgrund eines Bescheids der BNetzA vom März 2013 hatte die DB Netz AG bereits Mitte 2013 ein Angebot gemacht, das auch anderen Tk-Unternehmen die Mitnutzung des Bauwerks ermöglicht hätte. Dies wurde seinerzeit vom beschwerdeführenden Tk-Unternehmen verworfen. Die DB Netz AG wird nunmehr dem TK-Unternehmen innerhalb der mit aktuellem Bescheid gesetzten Frist von vier Wochen ein neues Angebot unterbreiten, das u.a. die Klärung küsten- und deichschutztechnischer Belange zum Ausschluss von Gefahren für den Bahnbetrieb beinhalten wird. Unabhängig davon wird das weitere rechtliche Vorgehen gegen den Bescheid geprüft.
Zum juristischen Hintergrund: Im aktuellen Fall geht es um die Frage der Reichweite der 2012 in das Telekommunikationsgesetz (TKG) eingefügten Mitnutzungsberechtigung von Tk-Unternehmen zur Nutzung von Verkehrsinfrastrukturen des Bundes (Bundesfern und –wasserstraßen sowie Eisenbahninfrastrukturen) für die Verlegung von Glasfaserkabeln zur Beschleunigung des Breitbandausbaus.
Die Bahn unterstützt ausdrücklich den Auf- und Ausbau moderner Hochgeschwindigkeits-Telekommunikationsnetze. Aktuell befinden sich rund 60 Mitnutzungsanträge nach § 77e TKG in fortgeschrittenen Planungsphasen bzw. kurz vor der Umsetzung. Die DB Netz AG hat in diesem Zusammenhang im Frühsommer 2013 Nutzungsbedingungen und Mustervertragswerke transparent im Internet veröffentlicht (www.dbnetze.com/77e_tkg). Darüber hinaus beteiligt sie sich auch am Infrastrukturatlas der BNetzA. Interessenten können sich dort einen Überblick über bereits vorhandene, geeignete Telekommunikationsinfrastruktur entlang der Bahnstrecken verschaffen.