(22.10.2013)
Auf Initiative der Staatsanwaltschaft Stuttgart führen Jugendamt Stuttgart, Polizei, DB, SSB und VVS Seminare für jugendliche Schwarzfahrer durch, um ihnen die Folgen ihres Tuns aufzuzeigen. Nächster Termin ist der 25. Oktober 2013. Die „Beförderungserschleichung" ist nach wie vor ein Straftatbestand und wird von den Gerichten entsprechend geahndet. Hat ein Jugendlicher an einem der Seminare teilgenommen, kann er davon ausgehen, dass die gegen ihn vorliegende Anzeige nicht weiter verfolgt wird.
Für viele Menschen gilt das Schwarzfahren als Kavaliersdelikt, doch der Schaden, den sie damit anrichten, ist enorm. 2012 mussten die Verkehrsunternehmen im VVS Einnahmeverluste in Höhe von fast 15 Millionen Euro verbuchen. Ein Teil der Schwarzfahrer sind Jugendliche.
Um diese Jugendlichen zum Umdenken zu bewegen, haben Staatsanwaltschaft Stuttgart, Jugendamt, Bundespolizei, Polizeipräsidium Stuttgart, Deutsche Bahn, Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) und Verkehrsverbund Stuttgart (VVS) im Frühjahr 2013 ein gemeinsames Projekt ins Leben gerufen. Es soll straffälligen Jugendlichen eine neue Chance geben. Nehmen sie erfolgreich an einem Kurs teil, wird das Verfahren wegen Leistungserschleichung ohne weitere Auflagen und ohne Gerichtsverhandlung nach § 45 Absatz 2 Jugendgerichtsgesetz eingestellt. Das erhöhte Beförderungsentgelt in Höhe von 40 € müssen sie aber trotzdem an die Verkehrsunternehmen zahlen. Sollten die Jugendlichen erneut beim Schwarzfahren erwischt werden, müssen sie dennoch mit weiteren strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Zielgruppe des gemeinsamen Projekts sind jugendliche Schwarzfahrer im Alter zwischen 14 und 17 Jahren, die mehrmals ohne gültiges Ticket erwischt wurden und nicht anderweitig strafrechtlich vorbelastet sind. Diesen Jugendlichen wird auf Initiative der Staatsanwaltschaft Stuttgart vom Jugendamt der Landeshauptstadt angeboten, an einem Kurs teilzunehmen. Gestaltet wird der Kurs von Bundespolizei und Polizeipräsidium Stuttgart, der SSB und dem Jugendamt. Den Jugendlichen werden hierbei durch die Bundespolizei und die Landespolizei die strafrechtliche Einordnung und die möglichen rechtlichen Folgen ihres unrechten Tuns aufgezeigt. Im Präventionsgespräch werden darüber hinaus wichtige Hinweise zum richtigen Verhalten auf Bahnanlagen und zur Zivilcourage unter dem Motto „Aktion Tu was" vermittelt. Die Mitarbeiter des Jugendamts informieren über den Ablauf des Jugendstrafverfahrens, sowie über die Angebote und Hilfemöglichkeiten des Jugendamts.
Vertreter des VVS verdeutlichen die Auswirkungen der strafbaren Handlungen aus Sicht der Verkehrsunternehmen. Den Jugendlichen werden die Aufgaben und Kosten des VVS ebenso aufgezeigt, wie die Tatsache, dass man durch Schwarzfahren jedem anderen Nutzer des ÖPNV schadet. Die Jugendlichen werden aber auch darüber informiert, welche Tickets und Verbundpässe es im VVS gibt und wie sie verkauft werden.
Aufgrund der positiven Einschätzungen der Organisatoren und Referenten nach der ersten Veranstaltung wird das gemeinsame Projekt weiter geführt. Jedes Jahr sind drei Kurse für Jugendliche Schwarzfahrer geplant. Der nächste findet am 25. Oktober 2013 statt und ist bereits vollständig belegt.