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(19.09.2016)

Der Strategische Ausschuss Direkter Verkehr (StAD) hat im Februar 2016 Preismassnahmen per Dezember 2016 im direkten Personenverkehr beschlossen. Die geplanten Tariferhöhungen von durchschnittlich 3 Prozent übersteigen nach Berechnungen des Preisüberwachers die gemäss bestehender einvernehmlicher Regelung zulässigen Werte. Nach mehrmonatigen Verhandlungen haben sich Preisüberwacher und Branche nun auf ein umfangreiches Massnahmenpaket von rund 50 Mio. Franken geeinigt. Dabei werden in erster Linie die überdurchschnittlich starken Preiserhöhungen bei den Generalabonnementen im nächsten Jahr voll oder teilweise kompensiert. Weiter werden die Juniorkarten neu zu 15 statt wie bisher 30 Franken pro Jahr angeboten. Eine neu ins Sortiment aufgenommene Kinder-Mitfahrkarte, welche an keine verwandtschaftliche Beziehung zum Kind geknüpft ist, kostet ebenfalls 15 Franken pro Jahr.


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Bereits 2013 war eine Trassenpreiserhöhung um 200 Millionen Franken auf die Billettpreise überwälzt worden. Die Trassenpreisrevision 2017 in Höhe von 100 Mio. Franken (vgl. FABI-Vorlage) zeigt wiederum Auswirkungen auf die Tarife. Das zuständige Gremium der öV-Branche hat im Februar 2016 beschlossen, dass per Fahrplanwechsel vom 11. Dezember 2016 Tariferhöhungen differenziert über das gesamte Sortiment um durchschnittlich 3 Prozent umgesetzt werden sollen. Die laufende einvernehmliche Regelung zwischen Preisüberwacher und Branche setzt den Erhöhungen klare Grenzen. Sie verlangt, dass die Tarifmassnahmen ausschliesslich zur Deckung der Trassenpreiserhöhung dienen dürfen.

Die nun nach intensiven mehrmonatigen Verhandlungen vereinbarten Massnahmen im Umfang von rund 50 Millionen CHF führen dazu, dass die im Februar von der Branche beschlossenen Tarifmassnahmen von durchschnittlich 3 Prozent nächstes Jahr teilweise kompensiert werden. Besitzerinnen und Besitzer von Generalabonnementen, welche mit einer Erhöhung von teilweise über 5 Prozent am stärksten betroffen sind, erhalten bei nahtloser Erneuerung automatisch einen Rabatt. Aus Gründen der technischen Umsetzbarkeit kommt dieser automatische Erneuerungsrabatt nicht ab dem 11. Dezember 2016 sondern ab dem 1. Februar 2017 zum Tragen und gilt entsprechend für Nahtloserneuerungen bis und mit 31. Januar 2018.

Der Preis der Junior-Karte wird vom 1. Februar 2017 bis 31. Januar 2018 von 30 Franken auf 15 Franken halbiert. Die neu geschaffenen Mitfahrkarten kosten ebenfalls 15 Franken und sind an keine verwandtschaftliche Beziehung geknüpft. Damit kann ein Kind zwischen 6 bis und 16 Jahren in Begleitung des Inhabers der Karte in öffentlichen Verkehrsmitteln ein Jahr lang gratis mitzureisen. Diese können damit auch von Tanten, Nachbarn oder Tagesmüttern etc. gelöst werden. Auch diese Karten sind zwischen dem 1. Februar 2017 und dem 31. Januar 2018 erhältlich.

Zudem hat sich der Preisüberwacher erfolgreich dafür eingesetzt, dass die 9-Uhr-Karte zum Halbtax sowie der Multitageskartenrabatt 6 für 5 zum Fahrplanwechsel 2016/17 hin nicht abgeschafft werden.

Die SBB hat in der Zusatzvereinbarung zur einvernehmlichen Regelung zugestimmt, einen massvollen Distanzzuschlag auf der Gotthard-Basisstrecke zu erheben, sodass keine Tariferhöhung gegen- über dem bisherigen Tarif auf der Gotthard-Bergstrecke entsteht. Unabhängig davon, ob die Reise über die Bergstrecke oder den Basistunnel erfolgt, wird derselbe Tarif verrechnet. Abgesehen von den allgemeinen Tarifmassnahmen im Dezember 2016 wird dieser gegenüber dem heutigen Tarif nicht erhöht.

Ausblick auf künftige Tarifmassnahmen

Der Preisüberwacher und die Transportunternehmen des Direkten Verkehrs werden die Tarife ab Fahrplanwechsel 2017/2018 neu aushandeln. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf den Preis des Generalabonnements mit monatlicher Bezahlung und der sich abzeichnenden erneuten Deckungslücke bei der Ausfinanzierung des öffentlichen Regionalverkehrs gelegt. Der Preisüberwacher hat die gesetzliche Aufgabe, die Angemessenheit der Fernverkehrstarife zu prüfen und bei einem Missbrauch zu intervenieren. Solange die Tarife des Fernverkehrs und des Regionalverkehrs direkt gekoppelt sind, setzt das Preisüberwachungsgesetz der Überwälzung von ungedeckten Kosten im Regionalverkehr auf die Passagiere damit klare Grenzen. Dieser Umstand dürfte bei den Verhandlungen in den kommenden Jahren stark zum Tragen kommen.

Die zweite Zusatzvereinbarung zur einvernehmlichen Regelung ist im Wortlaut auf der Website der Preisüberwachung www.preisueberwacher.admin.ch abrufbar.

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