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(07.05.2012)

Wolfgang Meyer - Präsident von mofair - copyright mofairDer Wissenschaftliche Beirat des Bundesverbandes Öffentliche Dienstleistungen hat in einer Stellungnahme vom 3. Mai 2012 die Politik aufgefordert, „die Spielräume für eine gelingende Daseinsvorsorge (sind) zu stabilisieren und zu erweitern, nicht jedoch weiter einzuschränken." Das Urteil des BGH vom 8.2.2011, dass die Pflicht zur Ausschreibung von Eisenbahnverkehrsleistungen festgestellt hat, wird als „politisch völlig falsche, gesellschaftspolitisch problematische Eingrenzung(en) der Handlungsspielräume in der öffentlichen Daseinsvorsorge gewertet."


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„Selbstverständlich stehen Professoren als Bürgern ebenso wie jedem anderen Werturteile über politisch anzustrebenden Zustände zu", sagte Wolfgang Meyer, Präsident von mofair e. V., des Verbandes der privaten Wettbewerbsunternehmen im ÖPNV, „sie sollten sich allerdings hüten, mit der Aura von Unabhängigkeit und Objektivität, der der Wissenschaft gemeinhin beigemessen wird, Politik zu machen."

Das genau hat der Wissenschaftliche Beirat des Bundesverbandes Öffentliche Dienstleistungen getan. Seine politischen Forderungen werden verständlich, wenn man weiß, dass im Bundesverband Öffentliche Dienstleistungen kommunale Unternehmen und Stadtwerke den Ton angeben. Zumindest hätte sich der Wissenschaftliche Beirat bei seinen politischen Forderungen mindestens von einer sauberen Analyse der Rechtsgrundlagen und ihrer Auswirkungen leiten lassen sollen.

So wird suggeriert, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes Direktvergaben an kommunale Unternehmen als interne Betreiber nur eingeschränkt ermögliche. Das ist nicht zutreffend. Direktvergaben an interne Betreiber müssen nach der EU-Verordnung veröffentlicht werden. Bewerbungen von interessierten Unternehmen sind jederzeit möglich. Die EU-Verordnung 1370 enthält keine konkreten Vorgaben, wie dann zu verfahren ist. Gibt es keine Verfahrensregelungen, können solche Direktvergaben jederzeit, auch nach Aufnahme des Verkehrs durch das kommunale Unternehmen als internem Betreiber noch vergaberechtlich angegriffen werden.

Die vom Wissenschaftlichen Beirat geforderte Rechtssicherheit der Direktvergabe ist so nicht sicher zu stellen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung erreicht dies durch ein geordnetes Interessenbekundungsverfahren. Der Wissenschaftliche Beirat nennt das Interessenbekundungsverfahren einen „nationale(n) Stolperstein."

Hinsichtlich der Vergabe von Eisenbahnverkehrsleistungen fordert der Wissenschaftliche Beirat die Wiederherstellung der Situation vor dem Urteil des BGH vom 8.2.2011. So könnten „auch nationale, geschichtlich gewachsene Traditionen im Rahmen von Wahlfreiheiten bewahrt werden". Dies heißt im Klartext: die Marktstellung der alteingesessenen Unternehmen, hier vor allem der Deutschen Bahn, soll auch in Zukunft durch Direktvergaben abgesichert werden. Von den Mehrkosten der Direktvergaben, z.B. beim S-Bahn-Vertrag Berlin 2 Mrd. Euro, ist keine Rede. Nicht zuletzt erweist der Wissenschaftliche Beirat den privaten und kommunalen Verkehrsunternehmen einen Bärendienst, wenn er fordert, dass der Rechtsschutz „nicht auf die Vergabekammern und Vergabesenate der OLG übertragen werden darf." Die Begründung bleibt er schuldig.

Die überlange Dauer von Verfahren vor den Verwaltungsgerichten ist allgemein bekannt. Alle Unternehmen haben aber höchstes Interesse an einer kompetenten und schnellen Entscheidung über die Rechtswirksamkeit einer Vergabe. Ihnen ist mit Verwaltungsgerichtsverfahren nicht gedient. Nicht zuletzt verlangt die EU-Verordnung 1370 einen Rechtschutz, der „rasch und wirksam" ist; den verschaffen nur die Vergabekammern und Vergabesenate der OLG.

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