(04.11.2011)
Die Forderung des Mitbewerbers, die Fahrkarten gegenseitig zu akzeptieren, ist gesetzlich nicht umsetzbar. Die ÖBB weisen auf die Verkehrsverbünde hin, jene Plattform, in der die gegenseitige Anerkennung von Tickets unterschiedlicher Verkehrsunternehmen geregelt ist. Eine Teilnahme zu gleichen Bedingungen bzw. gleichen Rechten und Pflichten ist für die Mitglieder Voraussetzung.
Eine Forderung zur Anerkennung der Tickets außerhalb der Verbünde ist aus Kundenperspektive nachvollziehbar. Die rechtlichen Rahmenbedingungen lassen dafür jedoch - aufgrund möglicher Preisabsprachen und Kartellbildung - keinen Platz.