(04.03.2015)
Die DB Regio AG teilte dem Infrastrukturministerium mit, dass voraussichtlich im dritten Quartal 2015 die erwarteten barrierefreien Triebwagen für den Betrieb im Teilnetz Ost-West geliefert werden sollen. Die ersten dieser Triebwagen sollen auf dem Streckenabschnitt Bützow – Ueckermünde eingesetzt werden.
Damit will die Bahn ihren Verpflichtungen aus dem Verkehrsvertrag nachkommen, den das Land und das Unternehmen abgeschlossen haben. Das Land schließt solche Verkehrsverträge mit Unternehmen, die in Mecklenburg-Vorpommern Leistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) erbringen.
In den Verträgen sind Qualitätsstandards definiert, bei deren Nichteinhaltung Vertragsstrafen (sog. Pönalen) fällig werden. Grundsätzlich beziehen sich die vereinbarten Vertragsstrafen in den nach 2003 geschlossenen Verkehrsverträgen auf Abweichungen vom vertraglich vereinbarten Fahrzeugeinsatz. Üblich ist hierbei ein Abzug von 20 Prozent des Zuschusses für die konkret von Abweichungen betroffenen SPNV-Angebote. Darüber hinaus sind teilweise konkret vereinbarte Ausstattungsmerkmale (zum Beispiel Klimaanlage) pönalerelevant. Die Regelungen hierzu sind je Verkehrsvertrag differenziert ausgestaltet.
Derzeit ist für die letzten sieben Jahre bis Ende 2014 ein Anspruch des Landes auf Vertragsstrafen im Volumen von rund 10,8 Mio. Euro rechtsverbindlich. Dieser Betrag wurde von den Eisenbahnverkehrsunternehmen beglichen. Die Pönalen stehen, nachdem sie bezahlt wurden, wiederum als Teil des Gesamtbudgets der Regionalisierungsmittel für alle Aufgaben zur Verfügung, die das Land aus Regionalisierungsmitteln finanziert. Dabei handelt es sich insbesondere um die Bestellung von Nahverkehrszügen und Investitionen in Bahninfrastruktur für den Schienenpersonennahverkehr.