Newsletter

Werbung

Beliebte Beiträge

Werbung

(05.12.2014)

Die Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ) haben Anfang 2014 beim Verkehrsrat des Zürcher Verkehrsverbundes (ZVV) das Kostengutsprachegesuch zur Finanzierung der neuen Fahrzeuge gestellt. Dieses wurde abgelehnt. Als Folge dieses Verkehrsratsentscheids ist die Finanzierung für die zu beschaffenden Fahrzeuge nach wie vor nicht gesichert und ein Vergabeentscheid nicht möglich. Die VBZ haben nun gegen den ablehnenden Entscheid des Verkehrsrats beim Regierungsrat des Kantons Zürich Rekurs eingereicht.


Werbung

Die VBZ haben mittels eines Submissionsverfahrens nach den massgeblichen staatsvertraglichen und kantonalen Vorgaben die Ausschreibung für neue Fahrzeuge durchgeführt. Die Auswertung fand strikt nach dem zweiteiligen Verfahren statt, das in den Ausschreibungsunterlagen erklärt worden war. Die Resultate der Auswertung liegen den VBZ seit Oktober 2013 vor und blieben seit diesem Datum unverändert. Die Ergebnisse wurden dem ZVV vorgelegt. Am 13. Januar 2014 stellten die VBZ das für den Vergabeentscheid notwendige Kostengutsprachegesuch an den Verkehrsrat.

Im Verwaltungsverfahren betreffend die Kostengutsprache entschied der Verkehrsrat, dass eine Zweitmeinung von Fachexperten eingeholt werden müsse. Wie der Verkehrsrat weiter befand, müsste den Fachexperten auch die Einsicht in sämtliche Offertunterlagen der Angebote ermöglicht werden. Mehrere Anbieter haben indes ihre Zustimmung zur Einsicht in die Offertunterlagen nicht oder nur mit Auflagen erteilt, so dass ein Einblick in die Offertunterlagen durch die seitens ZVV beauftragten externen Fachpersonen nicht möglich war. Aus diesem Grund konnte die Zweitmeinung, so wie sie vom ZVV geplant war, nicht eingeholt werden.

Verkehrsrat lehnt Kostengutsprachegesuch ab
Der Verkehrsrat lehnte in der Folge das Kostengutsprachegesuch der VBZ an seiner letzten Sitzung zur Hauptsache mit der Begründung ab, dass auf Grund der nicht durchführbaren Zweitmeinung die Beurteilung der Offerten nicht nachvollzogen werden könne. Als Folge dieses Verkehrsratsentscheids ist die Finanzierung für die zu beschaffenden Fahrzeuge nach wie vor nicht gesichert und ein Vergabeentscheid durch die ausschreibende Stelle Stadt Zürich derzeit nicht möglich.

VBZ legen Rekurs ein
Die VBZ haben gegen den ablehnenden Entscheid des Verkehrsrats beim Regierungsrat des Kantons Zürich Rekurs eingereicht mit dem Ziel, eine Kostengutsprache für die beantragten Fahrzeuge zu erhalten. Die VBZ sind nämlich der Auffassung, dass sie ein rechtlich einwandfreies Submissionsverfahren nach den staatsvertraglichen und kantonalen Vorgaben durchgeführt haben. Die VBZ haben auch sämtliche Auswertungen dem ZVV vorgelegt und die Fragen der vom ZVV beigezogen Experten bestmöglich beantwortet. Damit verfügte der Verkehrsrat über ausreichende Informationen, um das im Submissionsverfahren ermittelte wirtschaftlich günstigste Angebot beurteilen zu können. Nach Auffassung der VBZ hätte der Verkehrsrat deshalb im Rahmen seiner Finanzierungspflicht die Kostengutsprache für die Beschaffung der neuen Tramfahrzeuge erteilen müssen.

Nächste Schritte
Das Rekursverfahren ist zurzeit pendent. Über die nächsten Schritte werden die VBZ zu gegebener Zeit informieren.

Schlagwörter

Beliebte Beiträge

©2015 Werkstattatlas.info CH-8037 Zürich
Impressum Kontakt

Premium Partner

Partnerseiten

Facebook Fanseite