(15.04.2013)
Die Deutsche Bahn (DB) weist die aktuelle Berichterstattung des Spiegels zu einem Vorfall im ICE 1508 am 12. Januar 2013 zurück, da sie die intensiven Bemühungen des DB-Bordpersonals unterschlägt, mit der betroffenen Kundin zu einer einvernehmlichen Lösung des Problems zu kommen.
Aufgrund von missbräuchlicher Mehrfachnutzung von Onlinetickets in der Vergangenheit verlangt die DB entsprechende Identifikationsnachweise der Fahrgäste bei der Fahrkartenkontrolle im Zug. Der in diesem Fall von der DB nicht anerkannte russische Personalausweis als Identifikation zum Online-Ticket der Kundin hätte durch die simple Angabe von Adressdaten und eine nachträgliche Überprüfung kompensiert werden können.
In diesem Fall hätte die Kundin ihre Fahrt zum Zielort auch problemlos fortsetzen können. Dieses Verfahren wird täglich hundertfach in den Zügen der DB und der Privatbahnen angewendet und hat in der Regel für die betroffenen Fahrgäste keinerlei negative Folgen.
Da die Kundin jedoch nach den uns vorliegenden Stellungnahmen der beteiligten DB-Mitarbeiter alle Versuche zur einvernehmlichen Lösung des Problems und eine Deeskalation der Situation ablehnte, sah sich das Zugteam zur Einschaltung der Bundespolizei gezwungen. Das Zugteam des ICE 1508 hat nach heutigem Kenntnisstand gemäß den geltenden Richtlinien und mit der klaren Maßgabe, eine einvernehmliche Lösung mit der Kundin zu finden, sachgerecht gehandelt.
Die Bahn bedauert ausdrücklich, dass es in diesem Fall zu der für alle Beteiligten unangenehmen Situation kam und betont, dass solche Maßnahmen zur Durchsetzung der gültigen Tarifbestimmungen an Bord nur im absoluten Ausnahmefall angewendet werden. Dies wird dem Zugbegleitpersonal mittels regelmäßiger Schulungen auch intensiv vermittelt.
Auf das weitere Vorgehen der Bundespolizei und das im Artikel erwähnte Ermittlungsverfahren haben das Zugbegleitpersonal und die DB keinen Einfluss.