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(12.08.2015)

Die Europäische Kommission hat heute die Entscheidung im Kartellrechtsverfahren rund um den "Balkanzug" veröffentlicht. Die Ursprünge der Causa liegen über 11 Jahre zurück und umfassten Absprachen zwischen "Kühne & Nagel", "DB Schenker" sowie der ÖBB-Tochter Rail Cargo Logistics - Austria GmbH bei der Erbringung von Gütertransportleistungen in Form von Ganzzügen nach Südost-Europa im Zeitraum von 2004 bis 2012.


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Die Rail Cargo Logistics - Austria GmbH hat im Zuge der Ermittlungen der Vorfälle und bei deren Bereinigung proaktiv und in vollem Unfang mit den Behörden kooperiert. Durch diese umfassende und proaktive Kooperation konnte die Geldbuße erheblich reduziert werden und beträgt 17, 36 Mio. Euro.

Im Zuge der internen Aufarbeitung hat man sich auch von allen damals verantwortlichen Mitarbeitern und Führungskräften getrennt, die in die Vorfälle involviert waren.

Für die Kunden und Abnehmer der an den Absprachen beteiligten Unternehmen ist zu keinem Zeitpunkt ein Schaden durch erhöhte Preise entstanden. Dies auch deshalb, weil die Preisbildung stets unter einem hohen Konkurrenzdruck durch die Straße erfolgte.

Die Rail Cargo Gruppe hat bereits eine Vielzahl von Maßnahmen umgesetzt, um eine Wiederholung ähnlicher Vorfälle zu verhindern. Dazu gehören neben der Evaluierung sämtlicher Geschäftsmodelle, strengste Compliance Vorgaben, intensive Schulungen der Mitarbeiter und gezielte Kapazitätsaufstockung für die kartellrechtliche Beratung im Haus.

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