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(16.03.2012)

Mit den Schlussabstimmungen von heute Morgen hat das Parlament das zweite Paket der Bahnreform 2 endgültig verabschiedet. Der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) begrüsst, dass damit vor allem bezüglich Ausschreibungen im Busbereich sowie der Tarifgestaltung klare rechtliche Grundlagen geschaffen worden sind.


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Das Parlament hat in der heute beendeten Frühlingssession die letzten Differenzen zur Bahnreform 2.2 ausgeräumt und diese für den öffentlichen Verkehr so wichtige Vorlage verabschiedet. Der VöV begrüsst die damit geschaffenen rechtlichen Grundlagen insbesondere zu den Ausschreibungen im Busbereich, aber auch zur Tarifgestaltung. Die wichtigsten Punkte der Bahnreform 2.2:

  • Die Ausschreibungsregeln für den Busbetrieb wurden festgelegt: Es gelten neu schweizweit die gleichen Bestimmungen. Neue Linien werden ausgeschrieben, bestehende Buslinien müssen jedoch nicht ausgeschrieben werden, wenn zwischen den Bestellern und dem Transportunternehmen eine Zielvereinbarung abgeschlossen wurde und deren Ziele von den Transportunternehmen auch eingehalten wurden.
  • Tarifbestimmungen: Das Parlament hat die Kriterien, die bei der Festlegung der Tarife berücksichtigt werden dürfen, klar definiert. Der VöV begrüsst, dass neu die Tarife auch von der Angebotsqualität abhängig gemacht werden dürfen. «Das öV-System beruht darauf, dass gute Linien weniger gute Linien quersubventionieren. Der VöV begrüsst, dass dies nun explizit so festgelegt ist», sagte VöV-Direktor Ueli Stückelberger.
  • Ordentliche Billette bleiben aber unabhängig von Strecke, Zeit oder Datum in Bus und Zug jederzeit gültig. Das entspricht den Forderungen des VöV, denn so erhält eines der wesentlichsten Elemente der Erfolgsstory unseres öffentlichen Verkehrs eine erweiterte gesetzliche Grundlage: der offene Zugang.
  • Bezüglich der Strafbarkeit von Schwarzfahrenden ist eine gesetzliche Lücke geschlossen worden.

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