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(17.09.2014)

Die SBB und die Personalverbände haben sich gestern auf eine Weiterentwicklung des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) geeinigt. Dieser legt für die nächsten vier Jahre die Arbeits- und Anstellungsbedingungen fest. Beide Seiten zeigen sich mit dem Resultat zufrieden: Anliegen der Mitarbeitenden und des Unternehmens sind in den GAV 2015 eingeflossen.


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Der GAV SBB und SBB Cargo gilt ab Anfang 2015 und läuft mindestens vier Jahre. Er ist das Resultat intensiver Verhandlungen, wobei letztlich beide Verhandlungsdelegationen ein ausgewogenes Verhältnis von Geben und Nehmen erreichten. Die SBB und die Personalverbände haben Ende Juni die Eckwerte des Gesamtarbeitsvertrags definiert und in den letzten Wochen in weiteren Verhandlungsrunden die Details bereinigt:

· Den SBB Mitarbeitenden stehen neu drei Pensionierungsmodelle und ein Lebensarbeitszeitmodell zur Verfügung. Diese können von unterschiedlichen Berufsgruppen genutzt werden.
Dies eröffnet der SBB und ihren Mitarbeitenden neue Möglichkeiten von flexibler, individueller Arbeits- und Freizeitgestaltung während der Erwerbstätigkeit und darüber hinaus.
· Der GAV 2015 sieht auch vor, vereinfachte Arbeitseinteilungen einzuführen. Die SBB und die Sozialpartner sind sich einig, dass die SBB wie jedes Unternehmen möglichst effizient produzieren muss.
· Die im aktuellen GAV festgelegte „Lohngarantie 2011" wird, gebunden an die Laufzeit des neuen Vertrags, weitergeführt. Zudem wird die SBB für die individuelle Lohnentwicklung mehr Mittel zur Verfügung stellen. Diese werden an den jährlichen Lohnverhandlungen zwischen der SBB und den Personalverbänden im Detail festgelegt.
· Die derzeit noch unterschiedlichen Sonntagszulagen werden vereinheitlicht und schrittweise erhöht.
· Die Mitarbeitenden profitieren zukünftig von einem längeren Vaterschafts- und Adoptionsurlaub: Er beträgt neu zehn statt wie bisher fünf Tage. Zudem wird der Mutterschaftsurlaub von vier Monaten auf 18 Wochen erhöht.
· Die berufliche Neuorientierung wird angepasst: Mitarbeitende, die mindestens vier Jahre bei der SBB arbeiten und als Folge einer Reorganisation ihre Stelle verlieren, treten nach einer sechsmonatigen Präventionsphase ins Arbeitsmarktcenter (AMC) über. Mit zunehmender Aufenthaltsdauer wird der Lohn dieser Mitarbeitenden schrittweise gekürzt.
· Die SBB und die Personalverbände haben sich zudem geeinigt, grundsätzlich die Neuerungen der Bundespersonalgesetz-Revision zu übernehmen. Damit nähert sich die SBB bei ihren Anstellungsbedingungen dem Privatrecht an.
Weiter beinhaltet das Gesamtverhandlungsergebnis Regelungen für temporäre Mitarbeitende, die länger als vier Jahre bei der SBB tätig sind. Sie erhalten neu ein Angebot für eine Festanstellung. Voraussetzungen sind eine bestandene Prüfung und/oder entsprechende Eignungstests.
· Der Vertrag wird nun den jeweils zuständigen Gremien zur Zustimmung vorgelegt.

„Zukunftsfähige Arbeits- und Anstellungsbedingungen"

Markus Jordi, Leiter Human Resources bei der SBB, bilanziert: „Mit dem GAV 2015 bieten wir unseren Mitarbeitenden zukunftsfähige Arbeits- und Anstellungsbedingungen. Gleichzeitig können wir unsere Position als attraktive Arbeitgeberin weiter stärken."
Manuel Avallone, Vizepräsident der Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV und Delegationsleiter der Personalverbände, streicht hervor: „Es ist ein gutes Gesamtpaket. Wesentlich ist dabei, dass wir die Anliegen der Mitglieder berücksichtigen konnten."

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