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(13.03.2013)

Bergbahnen können die Arbeitszeiten ihres Personals künftig unter gewissen Voraussetzungen verlängern. Der Bundesrat hat heute (08.03.2013) eine Änderung der Verordnung zum Arbeitszeitgesetz gutgeheissen. Sie ist mit den Sozialpartnern abgesprochen. Die neuen Vorschriften tragen sowohl den Interessen der Bahn-Unternehmen als auch dem gesundheitlichen Schutz der Angestellten und den Anforderungen der Sicherheit Rechnung.


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Bei touristischen Bergbahnen treten saisonbedingt starke Schwankungen bei der Arbeitslast für die Beschäftigten auf. Diese können durch die Wetterbedingungen weiter verstärkt werden. Die Arbeitgeber wünschen darum eine Lockerung der Arbeitszeitvorschriften. Dem stehen die Interessen des Arbeitnehmerschutzes und der Erhaltung des hohen Sicherheitsniveaus gegenüber. Der Bundesrat hat heute eine Änderung der Verordnung zum Arbeitszeitgesetz gutgeheissen, welche allen Anliegen Rechnung trägt. Die Änderung war zuvor von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Rahmen der paritätisch zusammengesetzten Arbeitszeitgesetzkommission einstimmig gutgeheissen worden.

Die neuen Bestimmungen sehen insbesondere vor, dass Arbeitnehmer statt bisher fünf bis zu fünfeinhalb Stunden ohne Pause arbeiten dürfen - wenn sie der Anwendung dieser Bestimmung zustimmen. Zudem kann die Dienstschicht in der Hochsaison auf bis zu 15 Stunden ausgedehnt werden. Die beiden Änderungen dürfen nicht miteinander kombiniert werden. Die Anpassung tritt auf den 1. Mai 2013 in Kraft. Die neuen Bestimmungen können damit in der Sommersaison 2013 erstmals angewendet werden.

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