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(24.03.2014)

Die Deutsche Bahn und die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) haben sich auf Regelungen über den Beschäftigungsschutz für DB-Lokführer geeinigt, die aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Vertreter von DB, Arbeitgeberverband MoVe und GDL verständigten sich heute auf besondere Bedingungen bei Verlust der Fahrdiensttauglichkeit. Vereinbart wurden unter anderem ein 100-Prozent-Entgeltschutz für traumatisierte Lokführer, verbesserte Abfindungsmöglichkeiten für fahrdienstuntaugliche Lokführer und Regelungen zur Beschäftigungssicherung beim Verbleib im DB-Konzern.


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Folgendes wurde vereinbart:

  • Lokomotivführer, die in Folge traumatischer Ereignisse ihren Beruf nicht mehr ausüben können, erhalten eine berufslebenslange Entgeltsicherung in Höhe von 100 Prozent des ehemaligen Tabellenentgelts
  • Lokführer, die in Folge von Traumatisierung, Arbeits- oder Freizeitunfällen dauerhaft ihre Eignung verlieren, erhalten ein Wahlrecht zwischen der berufslebenslangen DB-Beschäftigungssicherung und einer Abfindung
  • Es werden Abfindungen für unterschiedliche Gruppen fahrdienstuntauglicher Lokführer eingeführt
  • Der bereits bestehende Vorrang für ortsnahe Vermittlung auf einen DB-Arbeitsplatz wird für Lokomotivführer, deren Fahrdienstuntauglichkeit zum Beispiel auf Traumatisierung oder Arbeitsunfall beruht, weiter ausgebaut

DB-Personalvorstand Ulrich Weber: „Es war ein hartes Ringen. Wir sind froh, dass wir eine faire Lösung für fahrdienstuntaugliche Lokführer gefunden haben. Uns ist wichtig, dass wir die gute Beschäftigungssicherung der DB fortführen: ein Berufsleben lang einen DB-Arbeitsplatz und spezifische Sonderregelungen für Lokführer in besonders belastenden Situationen – kein Unternehmen bietet mehr."

Vorbehaltlich der Zustimmung der jeweiligen Gremien tritt der „Tarifvertrag über die besonderen Bedingungen bei Verlust der Fahrdiensttauglichkeit" am 1. April 2014 in Kraft.

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