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(01.12.2011)

Staatssekretär Prof. Klaus-Dieter Scheurle - copyright REGIERUNGonline/Bernd KühlerDie Lokführer in Deutschland bekommen neue Führerscheine, die in ganz Europa anerkannt werden. Klaus-Dieter Scheurle, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, übergab heute in Berlin die ersten neuen Dokumente an zwei Lokführer. Scheurle: “Alles wird europäischer, auch der Schienenverkehr. Auch die Lokführer arbeiten heute zunehmend selbstverständlich über Grenzen hinweg. Dieser Realität werden nun endlich auch Führerscheine gerecht.”


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Der Lokführerschein ist nach der neuen Verordnung ein behördliches Dokument und wird durch das Eisenbahn-Bundesamt erteilt. Er wird von der Bundesdruckerei erstellt, ist also fälschungssicher und wird zentral registriert. Die Gültigkeit des Führerscheins ist auf zehn Jahre begrenzt. Sie kann dann jeweils um weitere zehn Jahre verlängert werden. Lokführer, die eine neue Fahrberechtigung beantragen und ausschließlich grenzüberschreitend arbeiten, benötigen den neuen Führerschein seit dem 29. Oktober 2011. Ab dem 29. Oktober 2013 müssen alle neuen Fahrberechtigungen nach der neuen Verordnung erteilt werden.

Mit freundlicher Unterstützung: http://www.privatbahn-magazin.de/blog/?p=2815

Neuer Lokführerschein: Zahlen – Daten - Fakten

Wer stellt den Triebfahrzeug-Führerschein (Tf-Führerschein) aus?

Das Eisenbahn-Bundesamt

Ab wann ist der neue Führerschein Pflicht?

Für ausschließlich grenzüberschreitende Verkehre seit 29.10.2011; für alle anderen ab 29.10.1013. Bis 2018 gilt eine Übergangsfrist. Ab 2018 sind dann nur noch die neuen Dokumente im Umlauf.

Wie lange ist der Tf-Führerschein gültig?

Der neue Führerschein 10 Jahre gültig. Er kann bei Fortbestehen der Erteilungsvoraussetzungen jeweils um weitere zehn Jahre verlängert werden.

Was kostet der Tf-Führerschein?

Die Kosten für die Erteilung eines neuen, geänderten oder verlängerten Triebfahrzeugführerscheins oder eines Ersatzführerscheins betragen 150 €.

Anmerkung: die alten Betriebsgenehmigungen wurden durch die Unternehmen selbst ausgestellt, Kosten unterschiedlich

Wie viele Lokführer sind "betroffen"?

Die neue Verordnung und damit der neue Führerschein gelten für Triebfahrzeuge für Eisenbahnen, die eine Sicherheitsbescheinigung nach § 7a des Allgemeinen Eisenbahngesetzes oder eine Sicherheitsgenehmigung nach § 7c des Allgemeinen Eisenbahngesetzes benötigen und sich auf öffentlichen Eisenbahninfrastrukturen bewegen. Etwa 30.000 Lokführer werden den neuen Führerschein brauchen.

Was sind die Voraussetzungen für die Erteilung des Führerscheins?

  • Mindestalter 20 Jahre,
  • erfolgreicher Schulabschluss im Sekundarbereich I,
  • gesundheitliche und psychologische Eignung,
  • Nachweis über allgemeine Fachkenntnisse,
  • Zuverlässigkeit

Welche Voraussetzungen gelten für die Erteilung der zum Führerschein gehörenden Zusatzbescheinigung des Unternehmens?

  • Inhaber eines Triebfahrzeugführerscheins,
  • Vorliegen eines Nachweises über fahrzeugbezogene Fachkenntnisse,
  • Vorliegen eines Nachweises über infrastrukturbezogene Fachkenntnisse (z. B. Streckenkunde),
  • Bei Bedarf Vorlage eines Nachweises über die erforderlichen Sprachkenntnisse,
  • Absolvierung einer Schulung für das Sicherheitsmanagementsystem durch den einsetzenden Unternehmer

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