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(14.10.2013)

Die Regulierungsbehörde Schienen-Control erhebt jährlich mittels Fragebogen Daten für die österreichische Eisenbahnstatistik. Im Bereich des Personenverkehrs wird unter anderem die Entwicklung der Entschädigungsfälle bei Zugverspätungen betrachtet. Auffällig ist die geringe Zahl der Verspätungsentschädigungen für Jahreskartenbesitzer. Die seit über drei Jahren geltenden Fahrgastrechte scheinen bei der Jahreskartenentschädigung noch zu wenig zu greifen. Die Schienen-Control setzt sich dafür ein diese Situation zu verbessern und informiert die Fahrgäste über ihre Mitwirkungspflicht, um Entschädigungen zu erhalten.


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Großteil der Bahnreisenden im Nahverkehr unterwegs

Der Personenverkehrsmarkt ist in den letzten Jahren stetig gewachsen. 2012 sind insgesamt 262 Millionen Menschen in Österreich mit der Bahn gefahren, um 18 Millionen mehr als 2011. Bei der ÖBB-Personenverkehr AG waren im Vorjahr 85 Prozent aller Fahrgäste im Nahverkehr unterwegs. 43 Prozent der Fahrgäste nützten die WESTbahn Management GmbH 2012 im Nahverkehr. Die übrigen neun Bahnunternehmen im Personenverkehr sind ausschließlich im Nahverkehr tätig. Pendler verwenden für ihre regelmäßig zurückgelegten Strecken häufig Jahreskarten. Laut den Angaben der Verkehrsverbünde gibt es in Österreich mehr als 600.000 Jahreskartenbesitzer, von denen jedoch nur ein Teil entschädigungsberechtigt ist.

Starker Anstieg der Einzelticket-Entschädigungsanträge bei Verspätungen
Durch die gesetzlichen Fahrgastrechte nahmen die Anträge für Verspätungsentschädigungen bei Einzeltickets stark zu, die Anträge bei Jahreskarten sind gering. 2012 wurden bei der ÖBB-Personenverkehr AG insgesamt 20.949 Entschädigungsanträge nach Verspätungen eingebracht, vor allem zu Einzeltickets. 2011 waren es 13.637. Die WESTbahn meldete insgesamt 2.394 Entschädigungsfälle bei Verspätungen für das Jahr 2012.

Bisher geringe Entschädigungszahlungen an Jahreskartenbesitzer erfolgt
Der Anteil der Entschädigungszahlungen bei Verspätungen, die auf Jahreskartenbesitzer entfallen, ist niedrig. Die ÖBB-Personenverkehr AG zahlte 2011 an 1.368 Besitzer von Jahreskarten 29.200 Euro Verspätungsentschädigungen. Für das Jahr 2012 übermittelte das Unternehmen trotz mehrfacher Aufforderung keine Daten zu diesen Fällen. Der City Airport Train (CAT) verzeichnete einen Jahreskarten-Entschädigungsfall. Die anderen neun Personenverkehrsbahnen entrichteten im Vorjahr keine Entschädigung für Jahreskartenbesitzer. Trotz der recht hohen Pünktlichkeit im Nahverkehr ist anzunehmen, dass zumindest zukünftig mehr Jahreskartenbesitzer Anspruch auf Verspätungsentschädigungen haben. Seit 1. Juli 2013 müssen durch das neue Fahrgastrechtegesetz nämlich alle Bahnunternehmen im Regionalverkehr einen Pünktlichkeitsgrad von 95 Prozent erreichen.

Mehr Information für Jahreskartenbesitzer zu Verspätungsentschädigungen nötig
Aus Sicht der Schienen-Control funktioniert die Information der Fahrgäste betreffend Jahreskartenentschädigung durch die Unternehmen noch nicht ausreichend. Viele Jahreskartenbesitzer wissen nicht, dass sie selbst aktiv werden müssen um am Entschädigungsverfahren teilnehmen zu können. „Die Fahrgäste müssen der personenbezogenen Datenübermittlung zwischen Verkehrsverbund und Bahnunternehmen ausdrücklich zustimmen, wenn sie ihre Jahreskarte neu anmelden oder verlängern. Außerdem müssen sie sich beispielsweise bei der ÖBB-Personenverkehr AG registrieren und ihre benützte Strecke bekanntgeben. Nur so erhalten sie am Gültigkeitsende ihrer Jahreskarte eine entsprechende Verspätungsentschädigung", erklärt die Schienen-Control-Geschäftsführerin Mag. Maria-Theresia Röhsler, LL.M., MBA. Die Schienen-Control empfiehlt betroffenen Fahrgästen sich baldmöglichst beim jeweiligen Bahnunternehmen oder Verkehrsverbund über die notwendige Vorgehensweise beim Entschädigungsverfahren zu erkundigen.

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