(02.07.2014)
Für den Bau und Unterhalt von Fahrleitungsanlagen beschafft die SBB 59 neue Fahrzeuge. Die schnellfahrenden Fahrzeuge sind wichtig, damit die SBB ihren Kundinnen und Kunden trotz stetig zunehmenden Bau- und Unterhaltstätigkeiten einen einwandfreien und pünktlichen Bahnbetrieb bieten kann. Der Auftrag über rund 100 Millionen Franken geht an die Firma Harsco Rail in Eastwood (UK).
Die SBB beschafft 59 neue, schnellfahrende Fahrleitungsfahrzeuge. Diese sind eine wichtige Voraussetzung, dass die SBB die stetig zunehmende Bau- und Unterhaltstätigkeit auf ihrem Netz optimal bewältigen sowie bei Störungen schneller intervenieren kann. Nur mit einem gut unterhaltenen Streckennetz kann die SBB ihren Kundinnen und Kunden einen einwandfreien und pünktlichen Bahnbetrieb garantieren. Die Fahrzeuge werden in der ganzen Schweiz für den Neubau, die Instandhaltung und die Reparatur von Fahrleitungsanlagen im Einsatz sein. Die Auslieferung ist zwischen März 2016 und September 2017 geplant. Mit der Beschaffung werden sowohl ältere Fahrzeuge der Fahrleitungsdienste abgelöst, als auch künftig notwendige Zusatzkapazitäten abgedeckt.
Der Auftrag über rund 100 Millionen Franken geht an die Firma Harsco Rail in Eastwood (UK). Die Projektabwicklung erfolgt durch Harsco Rail Europe in Ratingen (D). Ungefähr die Hälfte der Wertschöpfung fällt in der Schweiz an, da namhafte Zulieferer wie die Firmen ABB, Railtec Systems, Nencki, Ferriere Cattaneo oder Joseph Meyer am Projekt beteiligt sind. Die Beschaffung erfolgt im Rahmen einer Option, deren Rechte sich die SBB anlässlich des Vergabeverfahrens für die Erhaltungsfahrzeuge im Gotthard- und Ceneri-Basistunnel gesichert hat. Die Optionseinlösung ermöglicht es der SBB, zahlreiche Synergien in den Bereichen Technik, Projektmanagement, Schulung, Ersatzteilbevorratung und Instandhaltung zu realisieren. Beispielsweise kann sie durch den mehrfachen Einbau derselben Komponenten namhafte Rabatte generieren und durch Standardisierungen Einsparungen in der Instandhaltung realisieren.
Die SBB hält sich bei ihren Beschaffungsverfahren an die gesetzlichen Vorgaben des öffentlichen Beschaffungsrechts (BöB/VöB). Dieses umfasst insbesondere die Grundsätze der Transparenz, der Förderung des Wettbewerbes, des wirtschaftlichen Einsatzes öffentlicher Mittel und der Gleichbehandlung aller inländischen und ausländischen Anbieter.