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(20.03.2015)

Die Deutsche Bahn und Bombardier Transportation haben sich bei verschiedenen Fahrzeugprojekten auf einen aussergerichtlichen Vergleich verständigt. Beide Unternehmen konnten damit langjährige gerichtliche Streitigkeiten einvernehmlich beilegen.


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'Wir haben in den letzten Monaten intensiv an einer Lösung dieser extrem komplexen und schwierigen Situation gearbeitet und so für beide Seiten einen akzeptablen Vergleich erzielt", sagt Gerd Becht, Vorstand Compliance, Datenschutz, Recht und Konzernsicherheit der Deutschen Bahn. Die Vorwürfe, die beide Seiten vor den Gerichten geäussert haben, sind damit erledigt.

Bei vom Vergleich umfassten Zugtypen handelt es sich um Fahrzeuge der S-Bahn Berlin, Regional- und S-Bahnzüge in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg sowie um den Talent 2.

Lutz Bertling, Präsident von Bombardier Transportation betont: 'Seit Ubernahme der Leitung von Bombardier Transportation war es mir ein persönliches Anliegen, das Verhältnis zu unserem wichtigsten Kunden zu verbessern. Der Vergleich ist ein positives Signal für unsere zukünftige Zusammenarbeit."

Die Deutsche Bahn und Bombardier sehen durch diesen Schritt die Geschäftsbeziehung auf eine neue Grundlage gestellt, die eine bessere Zusammenarbeit ermöglicht.

Über die Details des Vergleichs haben beide Seiten Stillschweigen vereinbart.

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