(04.05.2013)
Die Deutsche Bahn AG hat für den Anschluss des Filderraumes mit Flughafen und Landesmesse an den Bahnknoten Stuttgart 21 sowie der Neubaustrecke Stuttgart-Ulm gestern die aktualisierten Unterlagen beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht. Damit wird das Planfeststellungsverfahren offiziell wieder fortgesetzt. Bereits Ende 2011 lagen die Unterlagen für den entsprechenden Planfeststellungsabschnitt 1.3 von Stuttgart 21 der Genehmigungsbehörde vollständig vor. Mit Rücksicht auf den von der baden-württembergischen Landesregierung initiierten Filder-Dialog wurde das weitere Verfahren jedoch ausgesetzt. Die Erkenntnisse aus dem Filder-Dialog hat die Bahn nun in die Variantenabwägung eingearbeitet.
Die Suche nach politischen und genehmigungsrechtlichen Spielräumen für eine Veränderung der Ziele, die mit dem Planfeststellungsabschnitt 1.3 verbundenen waren, blieb letztlich erfolglos. „Wir bedauern, dass wir rund 17 Monate Zeit verloren haben. Es lässt sich derzeit noch nicht abschätzen, welche Auswirkungen dieser Verzug auf den weiteren Bauablauf haben wird und ob wir mit Blick auf den Gesamtterminplan die verlorene Zeit wieder aufholen können", sagt der Projektsprecher Wolfgang Dietrich.
Die so genannte Antragstrasse des Planfeststellungsabschnittes 1.3 von Stuttgart 21 bindet den Filderraum mit Flughafen und Messe an den überregionalen Schienenverkehr an und schafft neue Verbindungen in Richtung Gäubahn sowie auf der Neubaustrecke Richtung Stuttgart und Ulm. Die Antragstrasse ist Bestandteil des verkehrlichen Gesamtkonzeptes von Stuttgart 21, welches mit dem Planfeststellungsbeschluss für den Planfeststellungsabschnitt 1.1 (neuer Durchgangsbahnhof) bereits im Jahr 2005 grundsätzlich bestätigt wurde. Die verkehrstechnische Machbarkeit und Leistungsfähigkeit der Antragstrasse wurde zudem im Stresstest für Stuttgart 21 bewiesen.
Für die Weiterverfolgung der Antragstrasse ist kein Lenkungskreisbeschluss oder eine weitere Finanzierungsvereinbarung notwendig, da sie Bestandteil des gültigen Finanzierungsvertrags ist.