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(03.05.2013)

Dr. Wolfgang Eder, Vorstandsvorsitzender voestalpine AG zur Einigung mit der Deutschen Bahn: „Es ist sehr erfreulich, dass die Einigung mit der Deutschen Bahn nach intensiven Verhandlungen letztlich gelungen ist. Wir gehen davon aus, dass damit auch die Basis für eine langfristig tragfähige weitere Zusammenarbeit wiederhergestellt ist."


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Peter Felsbach, Pressesprecher voestalpine AG: „Wir können die Einigung mit der Deutschen Bahn betreffend den direkten Schienenlieferungen an die DB bestätigen. Damit ist uns ein zweiter großer Schritt in der Bereinigung des Schienenkartells gelungen, nachdem bereits das zugehörige Ermittlungsverfahren des Bundeskartellamtes mit dem Bußgeldbescheid im Juli 2012 abgeschlossen werden konnte, und dieses unseren Kronzeugenstatus in hohem Umfang bestätigt hat. Wir gehen davon aus, dass damit ein erster und auch vom Umfang her großer Teilkomplex des Kartellverfahrens und der Schadenersatzansprüche für die voestalpine abgeschlossen ist und wir die Rückkehr zur Normalität in der Geschäftsbeziehung mit der Deutschen Bahn vollziehen können. Über Inhalt und Details der Einigung haben wir Vertraulichkeit vereinbart. Die Einigung mit der DB bewegt sich im Rahmen der für diese Ansprüche gebildeten Rückstellung. Wir gehen davon aus, dass wir mit der bereits 2012 gebildeten Rückstellung in Höhe von EUR 205 Mio. weiterhin das Auslangen finden. In diesem Betrag ist auch die Rückstellung für die Schließung des Schienenwalzwerkes in Duisburg enthalten."

Und weiter: „Noch offen im Verfahren beim Bundeskartellamt ist der "Teilkomplex Privatmarkt", der insbesondere die Lieferungen an Nahverkehrs- und Kommunalbetriebe betrifft. Wir erwarten, dass auch das Verfahren zu diesem Teilkomplex im Laufe des heurigen Jahres abgeschlossen werden kann."

Bereits die Entscheidung des Bundeskartellamts im Juli 2012 zum Teilkomplex Deutsche Bahn hat unsere Position als Kronzeuge zum weitaus überwiegenden Teil bestätigt. Wir konnten den Kronzeugenstatus nahezu ohne Abstriche halten, weil wir schnell und umfassend kooperiert haben. Das Bußgeld in der Höhe von 8,5 Mio. EUR betrifft Randbereiche des Verfahrens. Ohne die vorbehaltlose Kooperation mit dem Bundeskartellamt wäre die Geldbuße um ein Vielfaches höher ausgefallen. Auch wenn das Risiko für den Konzern im Anlassfall erfolgreich minimiert werden konnte, bleibt ein bitterer moralischer Beigeschmack. Wir haben daher inzwischen alles unternommen, um derartige Verhaltensweisen in Zukunft zu verhindern. Dazu wurde flächendeckend über den gesamten Konzern ein für alle Mitarbeiter verbindliches, nochmals massiv erweitertes Compliance Programm ausgerollt.

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