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(24.04.2013)

Die Staatsanwaltschaft München I hat gestern bundesweit bei 16 Firmen Durchsuchungen wegen des Verdachts wettbewerbswidriger Absprachen durchgeführt. Anlass war eine Anzeige der Deutsche Bahn AG bei der Staatsanwaltschaft sowie eine Beschwerde bei der bayerischen Landes-kartellbehörde. Eine Bietergemeinschaft wird beschuldigt, bei der Vergabe von Personaldienstleistungen im Rahmen der Brandschutzsanierung von fünf S-Bahnhöfen im Zentrum Münchens gegen Kartellrecht verstoßen zu haben.


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"Wer uns durch Wettbewerbsabsprache schädigt, muss damit rechnen, dass wir konsequent dagegen vorgehen", sagte Gerd Becht, DB-Vorstand Compliance, Datenschutz, Recht und Konzernsicherheit.

Bei dem konkreten Fall hatten sich die am Markt agierenden Firmen zu einer einzigen großen Bietergemeinschaft zusammengeschlossen und so jede Form des Wettbewerbes ausgeschlossen.

Ausgeschrieben war die Sicherung der Brandschutzsanierungen an den Bahnhöfen Hauptbahnhof, Karlsplatz, Marienplatz, Isartor und Rosenheimer Platz. Nachdem sich auf die Erstausschreibung lediglich eine aus 13 Firmen bestehende Bietergemeinschaft beworben hatte, wurde die Ausschreibung aufgehoben und in fünf Lose aufgeteilt. Doch statt sich zu verkleinern, wuchs die Bietergemeinschaft auf 16 Firmen an und bewarb sich auf jedes einzelne Los. Durch die überhöhten Gebote beliefen sich die Zusatzkosten für die DB auf einen siebenstelligen Betrag.

Immer wieder wird die Deutsche Bahn Opfer wettbewerbswidriger Absprachen. Aus diesen Gründen gehört zu den Standardverträgen der DB inzwischen ein Verhaltenskodex, der rechtskonformes Verhalten der Geschäftspartner einfordert sowie Vertragsklauseln, die pauschalisierten Schadensersatz im Falle von Wettbewerbsverstößen festlegen.

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