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(14.03.2012)

Der Vorstand der voestalpine AG hat am heutigen Dienstag (14.03.2012) den Beschluss gefasst, die Produktion im zum Konzern gehörenden Werk der TSTG Schienen Technik GmbH & Co. KG („TSTG") in Duisburg zu beenden. Der Grund dafür liegt in der mangelnden Wirtschaftlichkeit des Standortes. Auf Dauer ist dort keine wettbewerbsfähige Fertigung von Schienen mehr möglich. Die Schließung soll frühestens zum Ende des Jahres 2012 erfolgen. Es wird geprüft, wie die rund 350 davon betroffenen Beschäftigten in dieser Situation unterstützt werden können.


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Dazu wird die Geschäftsführung der TSTG Gespräche mit mehreren Partnern aufnehmen, mit dem Ziel, Arbeitnehmern einen Übergang in neue Beschäftigungsverhältnisse zu ermöglichen. Die Geschäftsführung der TSTG wird mit den Arbeitnehmervertretern Verhandlungen über einen Interessenausgleich und einen Sozialplan aufnehmen.

„Wir bedauern es sehr, diesen Schritt gehen zu müssen“, sagt Franz Kainersdorfer, Mitglied des Vorstandes der voestalpine AG. „Dass die Produktion am Standort Duisburg-Bruckhausen nicht rentabel ist, liegt vor allem an den Gegebenheiten des Marktes.“ In den letzten Jahren hatte die TSTG mit sinkender Auslastung zu kämpfen und sie hat zuletzt hohe Verluste geschrieben. Überkapazitäten im Markt führten zu einer Zuspitzung der Wettbewerbssituation und zu einem stark sinkenden Preisniveau. Vor diesem Hintergrund kann das Werk in Duisburg nicht mehr ohne Verlust produzieren, weshalb die voestalpine AG den Beschluss gefasst hat, sich aus dem Segment der Standard-Schienen-Produktion zurückzuziehen.

Alle bestehenden Kundenaufträge werden wie vertraglich vereinbart ausgeführt. Ziel ist es, die von der Schließung betroffenen Mitarbeiter dabei zu unterstützen, neue Beschäftigungsverhältnisse zu finden. Auch Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung in anderen Unternehmen des Konzerns werden geprüft. Die Schließung soll frühestens zum Ende des Jahres 2012 erfolgen – vorbehaltlich der gesetzlichen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmervertretung und vorbehaltlich entsprechender Beschlüsse in den Gremien der betroffenen Konzerngesellschaften.

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