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(31.01.2012)

Logo WestbahnHinter dem Wortungetüm Infrastrukturbenützungsentgelt (IBE) steckt die Maut, die Bahngesellschaften zu zahlen haben, um Schienen und Bahnhöfe benützen zu dürfen. Zudem ist das IBE ein Paradebeispiel, wie weit der Weg noch ist, bis fairer Wettbewerb am heimischen Bahnmarkt herrscht und der Steuerzahler endlich aus der Geiselhaft der ÖBB entlassen wird. Denn ob und um wie viel diese Maut erhöht wird, entscheidet die ÖBB Infrastruktur. Alle Infrastrukturbenützer zahlen das gleiche Entgelt, jedoch bekommt die ÖBB Personenverkehr 89 Prozent der Erhöhung (für alle Strecken in Österreich, ausgenommen der Westbahnstrecke zwischen Wien und Salzburg) dank eines mit dem Bund vereinbarten Vertrages wieder zurück.


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Dadurch ergibt sich folgende groteske Situation: Seit dem Markteintritt der WESTbahn hat die ÖBB Infrastruktur das IBE mutwillig weit über dem Inflationsausgleich erhöht (2012: um 9,6 %, 2013: um 10,0 %). Vor dem Markteintritt betrug die jährliche Erhöhung jeweils rund 2,5 Prozent. Der WESTbahn beschert dies Mehrkosten von 1,26 Mio. Euro im Jahr 2012 und 966.000 Euro im Jahr 2013. Der ÖBB Personenverkehr entstehen jährliche Mehrkosten von rund 30 Mill Euro. Dank des GWL-Vertrages bekommt die ÖBB davon jedoch über 89 Prozent zurück (85 von 95 Mio. Zugkilometer). Bei den ÖBB zahlt diese mutwillige Erhöhung also der Steuerzahler.

Halten wir also fest: Eine Tochtergesellschaft der ÖBB bekommt vom Staat die Möglichkeit, nach eigenem Gutdünken Gebührenerhöhungen zu beschließen, die die eigene Schwestergesellschaft kaum trifft, deren Konkurrenten jedoch voll. Die Rechnung für dieses Spiel zahlt der Steuerzahler.

Daher fordert die WESTbahn: Die Entscheidung über die Höhe des Infrastrukturbenutzungsentgelt darf nicht länger in den Händen von ÖBB-Boss Christian Kern liegen. Eine unabhängige Stelle, etwa die Schienenkontrollkommission, muss dafür verantwortlich sein. Die Benachteiligung der WESTbahn auf Kosten der Steuerzahler muss endlich ein Ende haben

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