(31.10.2013)
Das Bundesverwaltungsgericht hat den beiden Beschwerden gegen die Bahntechnik-Vergaben der AlpTransit Gotthard AG für den Ceneri-Basistunnel (Lose „Fahrbahn + Logistik" sowie „Bahntechnik + Gesamtkoordination") die aufschiebende Wirkung erteilt. Falls die Vergaben nicht bis zum Jahresende rechtskräftig sind, können terminliche Auswirkungen auf die Inbetriebnahme des Ceneri-Basistunnels 2019 nicht ausgeschlossen werden.
Der Verwaltungsrat der AlpTransit Gotthard AG hat am 12. August 2013 das Los „Fahrbahn + Logistik" dem Konsortium Mons Ceneris unter der Federführung von Mancini&Marti AG zum Preis von rund CHF 96 Mio. sowie das Los „Bahntechnik und Gesamtkoordination" dem Konsortium CPC unter der Federführung der Cablex AG zum Preis von rund CHF 129 Mio. vergeben. Gegen die beiden Vergaben sind im September 2013 beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerden eingereicht worden.
Die Verträge mit den Konsortien können nach dem Zwischenentscheid des Bundesverwaltungsgerichtes vorläufig nicht unterzeichnet werden. Im anstehenden Hauptverfahren wird nun inhaltlich beurteilt, ob die Beschwerden gegen die Vergaben stichhaltig sind oder nicht. Zum jetzigen Zeitpunkt kann nicht gesagt werden, wann mit einem Entscheid des Gerichtes zu rechnen ist.
Auf die Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels 2016 hat der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes keine Auswirkung.