(18.05.2012)
Wie an der internationalen Frühjahrstagung des VAP zum Bahngüterverkehr in der Schweiz und Europa in Zürich am 10. Mai 2012 bekannt wurde, will die italienische Staatsbahn Trenitalia kein Gefahrgut mehr befördern, das mit Güterwagen transportiert wird, deren für die Instandhaltung zuständige Stelle (Entity in charge of maintenance, ECM) nicht zertifiziert ist, sondern stattdessen über eine Konformitätserklärung gemäss EU-Verordnung 445/2011, Art. 12 (6) verfügt. Mittlerweile konnte der VAP in Erfahrung bringen, dass sich Trenitalia auf Empfehlungen der nationalen Unfalluntersuchungsbehörde zum Unfall von Viareggio bezieht. Diese empfiehlt unter anderem, nur solche Güterwagen zu verwenden, die von zum Unterhalt von Güterwagen zuständigen Stellen (ECM) mit Zertifikat stammen.
Dabei übersieht Trenitalia, dass im Bericht keine Frist zur Umsetzung von Massnahmen gesetzt wird und sie auch nicht direkter Adressat der Empfehlungen ist. Die EU-Verordnung 445/2011, die auch für die italienische Unfalluntersuchungsbehörde und Trenitalia unmittelbar gültiges Recht ist, erlaubt bis Ende Mai 2013 die Instandhaltung von Güterwagen aufgrund einer Konformitätserklärung der ECM. Die systematische Annahmeverweigerung durch Trenitalia ist daher rechtswidrig. Trenitalia legt überdies in keiner Weise dar, inwiefern allenfalls betroffene ECM ihre Wagen schlechter instand halten als solche mit Zertifikat. Gelänge ihr dieser Nachweis im Einzelfall, könnte sie selbstverständlich die Annahme von Wagen solcher ECM verweigern. Sie will sich mit der ungerechtfertigten und rechtswidrigen generellen Ächtung von ECM mit Konformitätserklärung aus der eigenen Verantwortung als Beförderer von Gütern in Güterwagen fremder Wagenhalter stehlen.
Die italienische Staatsbahn Trenitalia hat angekündigt, dass sie per sofort Güterwagen nicht mehr annehme, welche Gefahrgut befördern und von einer ECM (entity in charge of maintenance = für die Instandhaltung zuständige Stelle, i.d.R. der Wagenhalter) mit Eigenerklärung der Konformität statt Zertifizierung verwaltet werden. Dies aus „Gründen der Sicherheit", wie Trenitalia verlauten liess. Am 11. Mai bestätigte Mauro Moretti, Chef von Trenitalia und Präsident des europäischen Eisenbahnverbandes (CER) am Rande einer Veranstaltung in Lugano, dass Trenitalia damit auf neue Vorschriften der italienischen Sicherheitsbehörden reagiere (NZZ vom 12.5.2012). Diese Aussage scheint unzutreffend, finden sich doch keinerlei Hinweise in den aktuellen Publikationen der Sicherheitsbehörde ANSF. Vielmehr scheinen die Empfehlungen, insbesondere Empfehlung Nr. 5, die an einer Besprechung der OTIF (Organisation intergouvernementale pour les transports internationaux ferroviaires, Bern) in Rom vorgestellt wurden, Basis für die neue Politik der Trenitalia zu sein: http://www.otif.org/fileadmin/user_upload/otif_verlinkte_files/05_gef_guet/03_arb_gr_tank/01_2012_gt_tcv/CE_GT_2012-INF_03_E.pdf
Die Empfehlungen richten sich nicht an Eisenbahnverkehrsunternehmen oder an Wagenhalter, sondern vorab an die EU Kommission, die OTIF sowie die italienischen Behörden. Einzig die 11. Empfehlung betreffend eine Analyse der Eisenbahninfrastruktur richtet sich an die Infrastrukturbetreiber. Einmal mehr zeigen sich die negativen Folgen der integrierten Eisenbahnen in Europa.
Die Empfehlungen beinhalten Vorschläge zur Ergänzung des europäischen und internationalen Eisenbahnrechts, insbesondere betreffend die Schaffung neuer technischer Vorschriften, neuer Register und neuer Strafnormen. Eisenbahnverkehrsunternehmen können sie nicht durch neue unternehmensinterne Prozesse und Vorschriften vordergründig im Interesse der Sicherheit, in Tat und Wahrheit zur Abwiegelung eigener Verantwortung auf andere vorwegnehmen. Im Interesse eines reibungslosen Eisenbahngüterverkehrs steht zu hoffen, dass die Europäische Kommission Trenitalia rasch auf die Einhaltung europäischer Vorschriften erinnert und verpflichtet.