(12.01.2012)
Der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) hat mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates an der Position festhält, der Bundesrat solle für die Festlegung der Gewinnziele der SBB zuständig sein, während der Preisüberwacher in den Prozess der Zielfestlegung eingebunden werden soll.
Der VöV begrüsst den gestern kommunizierten Entscheid der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) zu den Bestimmungen zur Tariffestlegung. Die Kommission hat in der Beratung dieser wichtige Differenz zwischen den beiden Räten einen deutlichen Entscheid (10:2) für mehr Planungssicherheit gefällt.
Der von den Bahnen, dem BAV und dem UVEK ausformulierte Kompromissvorschlag, der nun von der ständerätlichen Kommission klar unterstützt wird, trägt den verschiedenen Interessen ausgewogen Rechnung. So wird neu die Rolle des Preisüberwachers bei der Festlegung der Gewinnziele der SBB gestärkt, indem ihm dort ein formelles Mitspracherecht eingeräumt wird. Dieses Gewinnziel kann dann andererseits bei der konkreten Festlegung der Tarife nicht mehr in Frage gestellt werden.
Dadurch wird die Planungssicherheit im Prozess der Tariffestlegung erheblich verbessert. Denn diesbezüglich klare Eckwerte sind für den VöV und die Transportunternehmen von grösster Wichtigkeit für die Festlegung der jeweiligen Tarifmassnahmen.