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(24.11.2011)

Die Europäische Kommission hat beschlossen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage gegen Deutschland zu erheben. Für einen sicheren und flüssigen Zugverkehr in der Europäischen Union sieht das EU-Recht die Festlegung eines Mindestniveaus technischer Harmonisierung der Eisenbahnsysteme vor. Deutschland hat noch nicht alle Hürden abgebaut, die für den grenzüberschreitenden Bahnverkehr nötig sind.


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Wird dies versäumt, hätte dies nicht nur für Deutschland negative Folgen, sondern auch für den einheitlichen europäischen Eisenbahnraum insgesamt. Auch die letzte Änderung der Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit wurde nicht vollständig umgesetzt. In diesem Fall wird die Kommission ebenfalls vor dem EuGH Klage erheben.

Die Kommission hat beim EuGH beantragt, bis zum Erlass nationaler Maßnahmen in beiden Fällen ein tägliches Zwangsgeld gegen Deutschland zu verhängen.

Mit freundlicher Unterstützung: http://www.privatbahn-magazin.de/blog/?p=2764

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