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(21.08.2014)

Bundesrätin Doris Leuthard und ihr französischer Amtskollege Frédéric Cuvillier haben die bilaterale Vereinbarung über die Eisenbahnlinie Delle–Belfort unterzeichnet. Das Abkommen legt die Rollen der Akteure beidseits der Landesgrenze fest, die an der Planung, am Bau, am Betrieb und an der Finanzierung der Linie beteiligt sind.


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Auf der 62 km langen Bahnlinie Belfort-Delle-Delsberg war der Personenverkehr zwischen Belfort und Boncourt im Jahr 1992 eingestellt worden. Ende 2006 wurde der Abschnitt zwischen Boncourt und Delle wieder in Betrieb genommen, und 2012 wurden die Arbeiten zur Modernisierung der gesamten Linie zwischen Delsberg und Delle im Hinblick auf den Anschluss an das Hochgeschwindigkeitsnetz (TGV Rhin-Rhône) abgeschlossen.

Nun soll auch der französische Streckenabschnitt für den Personenverkehr wiedereröffnet werden. Dank der Revitalisierung und Elektrifizierung des 22 km langen Abschnitts zwischen Delle und Belfort können künftig Bahnverbindungen zwischen Delsberg und Belfort angeboten werden.

Für die Schweiz ist die Wiedereröffnung des französischen Streckenabschnitts eine grosse Chance, denn dieser bietet am Bahnhof Belfort-Montbéliard TGV einen Anschluss an den TGV Rhin-Rhône. Dank diesem Vorhaben dürfte in Zukunft die Reise von Biel nach Paris weniger als vier Stunden dauern. Entlang der Achse zwischen Kanton Jura und der Region Biel-Solothurn leben rund 300 000 Menschen. Die Agglomeration Belfort-Montbéliard-Héricourt in Frankreich zählt ebenfalls rund 300 000 Einwohner. Mit der Neueröffnung des Abschnitts Belfort-Delle dürfte sich der Anteil der Bahn am grenzüberschreitenden Verkehr zwischen der Schweiz und der Franche-Comté erhöhen, zumal Anschlüsse in Richtung Bern und Neuenburg bestehen.

Das schweizerisch-französische Abkommen präzisiert insbesondere die Ziele des Vorhabens und die Arbeiten, die im Hinblick auf die Wiedereröffnung der Strecke Belfort-Delle erforderlich sind. Dazu gehören in erster Linie die Erneuerung der Gleise, die Elektrifizierung der Linie und ihre Ausstattung mit zweckmässigen Signalanlagen, der Bau von Haltestellen sowie die Sicherung von Bahnübergängen. Darüber hinaus legt das Abkommen die Grundsätze für den Betrieb, das Verkehrsmanagement und den Unterhalt der durchgängigen Linie Belfort-Delle-Delsberg sowie die Zuständigkeiten der Infrastrukturbetreiberinnen beider Länder fest (SBB in der Schweiz, SNCF in Frankreich).

Die Kosten für die Arbeiten auf französischer Seite wurden mit rund 110 Millionen Euro veranschlagt. Die Geldgeber sind die Region Franche-Comté, die Republik Frankreich, die französischen Gemeinwesen der Region, die Bahnnetzgesellschaft Réseau ferré de France (RFF) sowie die Europäische Union. Angesichts des Nutzens dieses Projekts für die Schweiz beteiligen sich der Bund und der Kanton Jura mit 24,7 respektive mit 3,2 Millionen Euro. Im Anschluss an die Unterzeichnung des Abkommens kann auch die Finanzierungsvereinbarung durch das Bundesamt für Verkehr unterzeichnet werden.

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