(03.07.2013)
Der Bundesrat hat die Finanzierungsvereinbarungen mit der AlpTransit Gotthard AG (ATG) und der SBB AG über die Realisierung der Neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) aktualisiert. Gestrichen wurde aufgrund der Anpassungen des Alpentransit-Gesetzes die Realisierung des Zimmerberg-Basistunnels und des Hirzeltunnels.
Das Parlament hat im Jahr 2009 gestützt auf die Botschaft zur Gesamtschau FinöV das Alpentransit-Gesetz von 1991 angepasst. Die Bauvorhaben für den Zimmerberg-Basistunnel (ZBT) und den Hirzeltunnel wurden damit aus dem NEAT-Konzept gestrichen. Diese Änderung wird nun mit den Nachträgen zu den Finanzierungsvereinbarungen nachvollzogen.
Zudem hat der Bundesrat die Bestellung des Bundes und die Standards dem aktuellsten Stand angepasst. Ebenso erhält das Bundesamt für Verkehr (BAV) neu die Kompetenz, unter bestimmten Bedingungen die Bestellung des Bundes und die Standards zeitnah anpassen zu können.