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(17.06.2013)

Der Bundesrat hat heute das Geschäftsreglement der Schiedskommission im Eisenbahnverkehr (SKE) genehmigt. Die SKE kann neu nicht nur auf Klage hin tätig werden, sondern auch von Amtes wegen. Ihre Aufgabe ist, über die diskriminierungsfreie Gewährung des Netzzugangs zu wachen. Die Betreiber der Schieneninfrastruktur haben alle Verkehrsunternehmen gleich zu behandeln.


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Mit dem zweiten Schritt der Bahnreform 2, der am 1. Juli 2013 in Kraft tritt, wird die Position der Schiedskommission im Eisenbahnverkehr (SKE) gestärkt. Die SKE entscheidet über Streitigkeiten, welche die Gewährung des Netzzugangs, die Netzzugangsvereinbarungen und die Berechnung des Entgelts für die Benützung der Infrastruktur betreffen. Neu kann sie nicht nur auf Klage hin tätig werden, sondern auch von Amtes wegen einschreiten, wenn der Verdacht besteht, dass der Netzzugang verhindert oder nicht diskriminierungsfrei gewährt wird. Die SKE ist eine ausserparlamentarische Kommission. Ihr Mitglieder müssen unabhängige Sachverständige sein. Sie dürfen nicht Angestellte von Eisenbahnunternehmen sein oder deren Organen angehören. Die SKE wird seit dem 1. Januar 2013 von der Urner Juristin Patrizia Danioth präsidiert.

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