(12.11.2013)
Die Mehrheit der Kommission folgt den Beschlüssen des Ständerates in allen Punkten. Damit unterstützt sie die Erhöhung des Gesamtkredites um 50 Millionen Franken für Massnahmen auf der Lötschberg-Achse in Italien und lehnt einen stärkeren Einbezug der Strassenkasse in die Finanzierung ab.
An ihrer Oktobersitzung ist die Kommission einstimmig auf die Vorlage Bau und Finanzierung eines 4-Meter-Korridors auf den Zulaufstrecken zur NEAT am Gotthard (13.045) eingetreten und hatte sich mit 16 zu 7 Stimmen für eine Ausdehnung des Geltungsbereiches auf die Lötschberg-Achse ausgesprochen. Mit 14 zu 4 Stimmen bei 5 Enthaltungen beantragt die KVF nun auch ihrem Rat, der Erhöhung des Gesamtkredites zuzustimmen. Die Mehrheit der Kommission erachtet diesen relativ bescheidenen Betrag als wichtigen Beitrag zur einer langfristig effizienten Nutzung des 4-Meter-Korridors auf beiden NEAT-Achsen. Die Minderheit der Kommission hält mit dem Bundesrat die Krediterhöhung für verfrüht und zum jetzigen Zeitpunkt unnötig. Abgelehnt hat es die Kommission, auf jegliche Finanzierungsmassnahmen in Italien zu verzichten (15 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen).
Ebenfalls abgelehnt hat die Kommission zwei Anträge, welche die Strassenkasse mit einem Drittel (15 zu 7 Stimmen) bzw. zwei Dritteln (5 zu 2 Stimmen bei 15 Enthaltungen) an der Finanzierung des 4-Meter-Korridors beteiligen wollten. Nach Ansicht der Mehrheit ist die Strasse mit der LSVA und einem Teil Mineralölsteuererträgen bereits genügend an der Finanzierung des FinöV-Fonds bzw. BIF beteiligt.
Das Geschäft ist damit bereit für die Beratung in der Wintersession im Nationalrat und angesichts der voraussichtlich wenigen Differenzen zum Ständerat ist auch die Schlussabstimmung noch im Jahr 2013 möglich.
Mit der Revision des Personenbeförderungsgesetzes (Fantransporte) 13 .068 will der Bundesrat die Sicherheit bei Fantransporten im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen verbessern. Die Änderung sieht eine Lockerung der Beförderungspflicht und die Einführung einer Haftungsbestimmung vor. So soll den Fans die Beförderung durch Bahn- und Busbetriebe verweigert werden können, wenn die Sportklubs im Vorfeld ein Angebot für den Transport in Extrazügen oder –bussen erhalten haben. Zudem ist unter gewissen Umständen eine Haftung für Schäden, welche von Fans verursacht werden, vorgesehen. Die Kommission hat die Beratung aufgenommen und in einem ersten Schritt mehrere Interessensvertreter angehört. Im Anschluss an die Anhörung hat sie mit 13 zu 10 Stimmen entschieden, auf die Vorlage nicht einzutreten. Die Mehrheit der Kommission erachtet die Revision als unnötig und unverhältnismässig. Zudem ist sie der Auffassung, dass in Bezug auf die konkrete Umsetzung zu viele Unklarheiten bestehen und eine Ausweitung der gelockerten Transportpflicht auf andere Personengruppen nicht ausgeschlossen werden kann. Die Minderheit der Kommission ist der Ansicht, dass mit dieser Änderung Gewaltausschreitungen im Umfeld von Sportveranstaltungen eingedämmt und damit Reisende, Zugpersonal und der Betrieb besser geschützt werden können.
Ohne Gegenstimme ist die Kommission auf die Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (Strassenzulassung und Verkehrsstrafrecht) (13.072 n) eingetreten. Der Entwurf sieht insbesondere Anpassungen an neue Vorschriften der EU im Bereich der Strassentransportunternehmen vor und soll die Gleichwertigkeit des schweizerischen Rechts erhalten. Mit der Vorlage sollen überdies Bestimmungen in den Gesetzen über den öffentlichen Verkehr aktualisiert werden. So soll eine explizite Rechtsgrundlage für ein Register von Reisenden ohne gültigen Fahrausweis geschaffen und die Nebennutzung der Eisenbahnanlagen und Fahrzeuge geregelt werden. Die Kommission hat die Detailberatung begonnen und dabei erste Entscheide gefällt. So beantragt sie ihrem Rat einstimmig, den Entwurf dahingehend zu ergänzen, dass die vorgeschlagenen Informationssysteme über Reisende ohne gültigen Fahrausweis nicht nur von den einzelnen konzessionierten Unternehmen sondern auch vom Branchenverband betrieben werden können (Art. 20a). Die KVF wird die Detailberatung im ersten Quartal 2014 fortsetzen.
Nationalrat Andrea Caroni möchte mit seiner parlamentarischen Initiative 13.437 Freie Wahl des Plastikgeldes bei Postzahlungen. Missbrauch des Postmonopols beenden die Schweizerische Post verpflichten, sämtliche gängigen Debit- und Kreditkarten als Zahlungsmittel zu akzeptieren. Heute ist eine Bezahlung zumeist nur mit Bargeld oder der posteigenen Postcard möglich. Die Kommission hat den Initianten angehört und entschieden, zunächst bei der Verwaltung weitere Abklärungen, namentlich in Bezug auf den genauen Anwendungsbereich und die möglichen Folgen für die Post, in Auftrag zu geben. Die Kommission wird die Beratung im ersten Quartal des nächsten Jahres fortsetzen.
Im Frühling dieses Jahres hatte das UVEK einen Vorentwurf zu einer Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) in die Vernehmlassung geschickt. Nach Ansicht des Departements macht insbesondere der technologische Fortschritt eine Anpassung der Verordnung notwendig. Im Vordergrund stehen dabei die gesetzlichen Vorgaben zur Berechnung der Preise für die Nutzung eines Telekomnetzes. Da die Resultate der Vernehmlassung äusserst kontrovers ausfielen, liess sich die KVF über die geplanten Änderungen und das weitere Vorgehen informieren. In der nachfolgenden Diskussion wurden vonseiten der Kommission verschiedene Bedenken in Bezug auf die vorgeschlagene Verordnungsänderung geäussert. So wird insbesondere befürchtet, dass die vorgesehenen Anpassungen zu Rechtsunsicherheit führen würden und negative Folgen für die Investitionstätigkeit bei Glasfaseranschlussnetzen im Allgemeinen und in ländlichen Regionen im Speziellen hätten. Die Kommission hat beschlossen, diese Bedenken in einem Brief an den Bundesrat darzulegen und im ersten Quartal 2014 eine erneute Diskussion über die Thematik zu führen.