(26.08.2013)
Das Verkehrsministerium weist die Kritik des Gemeindebunds an der Eisenbahnkreuzungsverordnung (EKVO) zurück und macht auf eine Reihe von Fehlinterpretationen aufmerksam.
So ändert die EKVO an der Kostenaufteilung zwischen Straßenerhalter und Bahninfrastrukturunternehmen gar nichts. Das ist im Eisenbahngesetz festgelegt und spiegelt die gemeinsame Verantwortung für die Sicherheit auf der Kreuzung wider. Grundsätzlich ist die Kostenteilung aber frei vereinbar zwischen Bahn- und Straßenerhalter - nur wenn diese zu keiner anderen Einigung finden, gilt der 50:50-Schlüssel aus dem Eisenbahngesetz. Diese Regelung kommt den Gemeinden entgegen. Andere Länder sehen eine fixe Kostenteilung ohne Verhandlungsmöglichkeit vor.
Die von Gemeindebund in seiner Aussendung angesprochenen Kosten, die den Gemeinden von den Bahnen in Rechnung gestellt würden, haben ebenfalls in der Regel nichts mit der Verordnung zu tun. Hier geht es überwiegend um Re-Investitionen, also den Ersatz von technischen Sicherungen, die am Ende ihrer Betriebsdauer sind.
Dass die Eisenbahnkreuzungsverordnung sehr gründlich vorbereitet und mit allen Beteiligten ausführlich erörtert wurde, weiß der Gemeindebund, weil seine Vertreter bei vielen Besprechungen im Vorfeld dabei waren, genauso wie Vertreter des Städtebunds, der Bundesländer und der Bahnunternehmen. Gerade dank der seit September des Vorjahrs geltenden Verordnung ist es erstmals möglich, sehr viel kostengünstigere technische Sicherungen zu verwenden.
Die Annahme des Gemeindebunds, dass man sich auf Kosten der Verkehrssicherheit etwas sparen kann, ist nicht nachzuvollziehen. Hier geht es um Menschenleben. Im Vorjahr starben in Österreich 15 Menschen bei Unfällen auf Eisenbahnkreuzungen, 32 wurden schwer und 50 leicht verletzt.
Dank der verstärkten technischen Absicherung in den letzten Jahren ging die Zahl der Unfälle bereits deutlich zurück. 2007 waren es noch 191 Kollisionen mit 31 Toten und 91 Verletzten. Neben dem menschlichen Leid entstehen bei solchen Unfällen enorme Sachschäden, sowohl an den Fahrzeugen als auch an den Anlagen.