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(26.06.2013)

Erstmals dürfen in Deutschland ab 26. Juni 2013 auch private Organisationen die Zulassungsvoraussetzungen von Schienenfahrzeugen in größerem Umfang prüfen. Bislang war das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) die allein dafür zuständige Behörde. Es handelt sich dabei um ein Übergangsmodell, bis der endgültige gesetzliche Rahmen geschaffen wurde. Eine entsprechende Erklärung unterzeichneten heute die Spitzenvertreter des Eisenbahnsektors im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) in Berlin.


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Das Übergangsmodell sieht vor, dass die operative Prüfung von Bahntechnik nun in bestimmtem Umfang auch privaten Organisationen ermöglicht wird. Das EBA bleibt aber die Behörde, die der Zulassung von Bahntechnik Rechtskraft verleiht. „Für den Eisenbahnsektor bricht mit dem heutigen Tag eine neue Ära an, die nicht nur für die Bahnindustrie deutliche Erleichterungen und beschleunigte Verfahren ermöglichen wird", erklärte Michael Clausecker, Präsident des Verbandes der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) e.V. „Insbesondere auch Eisenbahnverkehrsunternehmen und viele Bahnfahrer in Deutschland werden von dem neuen zeitgemäßen Verfahren profitieren, wenn bestellte Züge nicht mehr im Flaschenhals der Zulassungsverfahren stecken bleiben, sondern auch tatsächlich in Betrieb genommen werden können. Abstriche bei der Sicherheit des Schienenverkehrs wird es dabei nicht geben." Clausecker betont aber auch, dass sich die Funktionsfähigkeit des neuen Zulassungsmodells nun in der Praxis bewähren müsse.

Das heute vom Eisenbahnsektor unterzeichnete „Memorandum of Understanding" setzt die nun geltende Übergangsregelung gesetzeskonform in Kraft. Um Qualität und Umfang der Neuregelung noch umfassend zu erweitern, ist als nächster Schritt eine vom BMVBS ausgehende Gesetzesänderung notwendig. Sie ist auch eine zwingende Voraussetzung, um die Zulassungspraxis in Deutschland mit EU-Recht vollständig in Einklang zu bringen. „Dieser Gesetzgebungsprozess muss nun vom Bundesverkehrsministerium mit großem Nachdruck verfolgt werden", fordert Clausecker. „Trotz des erreichten Erfolges darf die Übergangsregelung nicht zum Dauerzustand werden."

Zu den Unterzeichnern des „Memorandum of Understanding über die Neugestaltung von Zulassungsverfahren für Eisenbahnfahrzeuge" gehören Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer, Deutsche Bahn-Vorstand Volker Kefer, EBA-Präsident Gerald Hörster, der Hauptgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen, Oliver Wolff, und VDB-Präsident Michael Clausecker.

„Dank dieses Vertrauensvorschusses durch das EBA kann die Bahnindustrie von nun an Zulassungsverfahren nutzen, die sich in ganz ähnlicher Struktur im Luftfahrtsektor seit Jahrzehnten bewährt haben", sagt VDB-Geschäftsführer Axel Schuppe. „Mit dieser wichtigen Zäsur befindet sich Deutschland auf dem richtigen Weg, um moderne Technologieproduktion und technische Zulassungsverfahren in Einklang zu bringen."

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