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(19.03.2015)

Der Verwaltungsrat des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) hat am 19.03.2015 eine neue Richtlinie zur Gewährung finanzieller Zuwendungen erlassen, welche für die Beseitigung von Graffiti-Verunreinigungen in Zugangsbereichen zu Stationen und Bahnsteigen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) vorgesehen sind. Kommunen, in deren Eigentum sich Zugangsbereiche von SPNV-Stationen befinden, können beim VRR einmalig Zuwendungen aus einem Gesamtetat in Höhe von 200.000 Euro für die Beseitigung der Verunreinigungen und die Aufbringung sogenannter Anti-Graffiti-Schutzanstriche beantragen.


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„Durch diesen Beschluss erhalten die betreffenden Kommunen das Angebot, ihrer Sorgfaltspflicht mit der finanziellen Unterstützung des VRR nachzukommen“, stellt VRR-Vorstandssprecher Martin Husmann klar und ergänzt, dass es dem Verkehrsverbund in erster Linie um die Beseitigung von Schmierereien und Verunreinigungen geht. „Diese können durchaus auch durch kunstvolle Graffiti-Bilder ersetzt werden.“

Im Februar hatte der VRR zum achten Mal seinen jährlichen Stationsbericht veröffentlicht. Dieser dokumentiert den Zustand der Bahnhöfe und Haltepunkte im Verbundraum mit Blick auf Funktionalität und Erscheinungsbild der Bahnsteige und Zugangsbereiche. Zudem informiert der Bericht, der auf Bewertungen der VRR Profitester und auf Fahrgastbefragungen beruht, über Maßnahmen zur Qualitätssteigerung an den Stationen. Nach den Ergebnissen der Stationsberichte ist die Verschmutzung durch Graffiti die entscheidende Ursache für die schlechte Bewertung der SPNV-Stationen.

Im Stationsbericht 2010 hatte der VRR erstmalig ausgewiesen, dass an vielen SPNV-Stationen auch Kommunen auf der Grundlage vertraglicher Vereinbarungen Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflichten im Zugangsbereich zu Bahnsteigen (z.B. im Bereich von Personenunterführungen) haben. Auf dieser Grundlage hatte der VRR die betroffenen Kommunen im Jahr 2011 mit der Bitte angeschrieben, die in ihrer Zuständigkeit liegenden Flächen von Graffiti zu säubern und damit einen Beitrag zum verbesserten Erscheinungsbild von Stationen zu leisten. Mit dem Hinweis auf die angespannte finanzielle Ausstattung der kommunalen Haushalte konnte dieser Bitte in der Regel nicht entsprochen werden.

Auf der Grundlage der heute beschlossenen Richtlinie beabsichtigt der VRR, den Anstoß für eine dauerhafte Verbesserung dieser SPNV-Zugangsbereiche zu geben. Dabei fördert der VRR die einmalige Grundreinigung und das Aufbringen eines Schutzanstrichs. Zur Bemessung der Zuwendung wird pro Quadratmeter Fläche ein Festbetrag in Höhe von 55 Euro angesetzt. Die Empfänger der Zuwendungen verpflichten sich, für mindestens fünf Jahre erneut aufgebrachtes Graffiti kurzfristig – binnen einer Woche nach Kenntniserlangung – zu beseitigen. Aufgrund der begrenzten Mittel soll eine Förderung nur für Antragsteller in Betracht kommen, die aus der Bereitstellung der Stationen und Zuwegungen keine Einnahmen erwirtschaften.

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