Der Verwaltungsrat des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) hat am 19.03.2015 eine neue Richtlinie zur Gewährung finanzieller Zuwendungen erlassen, welche für die Beseitigung von Graffiti-Verunreinigungen in Zugangsbereichen zu Stationen und Bahnsteigen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) vorgesehen sind. Kommunen, in deren Eigentum sich Zugangsbereiche von SPNV-Stationen befinden, können beim VRR einmalig Zuwendungen aus einem Gesamtetat in Höhe von 200.000 Euro für die Beseitigung der Verunreinigungen und die Aufbringung sogenannter Anti-Graffiti-Schutzanstriche beantragen.