(20.06.2011)
Verbesserungen bei den Mindestlöhnen, beim Mutterschaftsurlaub und beim Kündigungsschutz
Die Division Schweiz der Stadler Rail und die Gewerkschaft Unia haben gestern Freitag, 17. Juni einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unterzeichnet. Die Verhandlungen dauerten drei Monate.
Wesentliche Kernpunkte des neuen Gesamtarbeitsvertrages bei Stadler Rail sind:
- eine neu gestaltete Mindestlohnregelung, die auch das technische Personal mit Fachhochschulabschluss einschliesst;
- verstärkte Frauenförderung und ein Ausbau des Mutterschaftsschutzes (18 Wochen zu 100 Prozent statt wie bisher 14 Wochen zu 80 Prozent);
- verbesserter Kündigungsschutz während Krankheit und Betriebsunfall.
Der GAV tritt am 1. Juli 2011 in Kraft und ist bis am 30. September 2015 gültig. Er setzt für die nächsten Jahre klare Rahmenbedingungen, die zur Förderung der industriellen Entwicklung und einer qualifizierten Beschäftigung am Standort Schweiz beitragen.
Peter Spuhler, Inhaber und Verwaltungsratspräsident von Stadler Rail AG ist mit dem Verhandlungsergebnis zufrieden: «Die Unia hat Forderungen gestellt, die den schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen angepasst sind. Der starke Franken setzt uns stark zu, ein Kostenschub wäre nicht verkraftbar. Dieser GAV zeigt auch, dass die Sozialpartnerschaft weitere gesetzliche Bestimmungen überflüssig macht.»
Auch Corrado Pardini, Mitglied der Geschäftsleitung Unia ist überzeugt: «Mit der Ausdehnung der Mindestlöhne auf die technischen Kader und einem Mutterschaftsschutz von 18 Wochen bei vollem Lohn haben wir einen GAV vereinbart, der für die Sozialpartnerschaft im Industriesektor zukunftsweisend ist.»