(07.05.2012)
DB Energie, der Energiedienstleiter für den Eisen-bahnverkehr in Deutschland, wird den Zugang zum Bahnstromfernleitungsnetz für andere Stromanbieter öffnen. Allerdings erfordern die Besonderheiten in der 16,7 Hz-Bahnstromversorgung einige Anpassungen im Hinblick auf die Netzzugangsregelungen. Hierzu hat DB Energie ein Modell erarbeitet, das heute den Verbänden und Vertretern von Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Konsultation verschickt wird. Die Marktteilnehmer werden damit eingeladen, ihre Anmerkungen und Änderungswünsche bis zum 15. Juni vorzubringen. Auf dieser Grundlage werden dann die detaillierten Geschäftsprozesse und die für die Kommunikation erforderlichen Datenformate entwickelt.
Die Regelungen über den Zugang zum Bahnstromnetz richten sich nach den Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts. Zur Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen hat die Bundesnetzagentur Geschäftsprozesse für die Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE) erlassen. Diese Geschäftsprozesse sind bereits durch die Marktregelungen für die Bilanzierung von Strom (MaBiS) ergänzt worden.
Da das Bahnstromnetz im Vergleich zu den Stromnetzen der öffentlichen
50 Hz-Versorgung einige technisch-betriebliche Besonderheiten aufweist, können die Vorgaben nach GPKE und MaBiS nicht ohne Weiteres in der Bahn-stromversorgung angewendet werden. So wird Bahnstrom mit einer Frequenz von 16,7 Hz verteilt; nicht mit 50 Hz wie in der allgemeinen Versorgung. Das 7.800 Kilometer lange Bahnstromnetz erstreckt sich zwar fast über das gesamte Bundesgebiet, ist aber dennoch kein Übertragungsnetz. Es handelt sich jedoch auch nicht um ein übliches Verteilungsnetz, da das Netz von vielen Kraftwerken sowie Umformer- und Umrichterwerken gespeist wird, die auch für dessen Regelung eingesetzt werden. Ein Verteilungsnetz mit eigener Regelungsfunktion ist in der 50 Hz-Versorgung nicht bekannt. Über die 50 Hz-Netze werden Stromkunden mit ortsfesten Standorten versorgt. Anders im Bahnstromnetz: hier bewegen sich die Züge innerhalb des gesamten Netzge-bietes und verlassen dieses auch für Auslandsfahrten. Außerdem werden Triebfahrzeuge in kurzen Intervallen zwischen Eisenbahnverkehrsunternehmen getauscht. Diese im Eisenbahnverkehr übliche Flexibilität soll im Rahmen des Netzzugangs aufrechterhalten werden.
Weitere Informationen zum Konsultationsverfahren finden sich auf der Website der DB Energie unter www.dbenergie.de.