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(28.02.2014)

Der Netzbeirat der DB Netz AG appelliert an die Bundesregierung, den deutschen Schienenbahnen keine zusätzlichen Kosten im Rahmen der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zuzumuten. Bereits heute zahlt allein der Eisenbahnsektor in Deutschland jährlich 149 Millionen Euro an EEG-Umlage, dies sind über 50% Anstieg gegenüber dem Jahr 2013. Die Unternehmen aus dem Personen- und Güterverkehr befürchten, dass jede weitere Kostenbelastung im Schienenverkehr den Marktanteil dieses umweltfreundlichen Verkehrsträgers zugunsten des Straßenverkehrs schwächt.


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Dr. Norbert Reinkober, Geschäftsführer des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg und Vorsitzender des Netzbeirats der DB Netz AG: „Wir haben natürlich Verständnis für eine Überprüfung der EEG-Umlage für Schienenbahnen. Das kann aber nicht bedeuten, dass ausgerechnet der energieeffizienteste und umweltfreundlichste Verkehrsträger und seine Kunden zusätzlich finanziell belastet werden und die heute schon bestehende Belastung noch weiter erhöht wird. Die Energiewende wird ohne einen starken und leistungsfähigen Schienenverkehr nicht gelingen. Der Öffentliche Verkehr ist nicht Teil des Problems, sondern Teil der Lösung und muss deshalb weiter entlastet werden."

Ziel der EEG Umlage ist es den Ausbau der erneuerbaren Energie zu unterstützen damit die CO2 Einsparziele der Bundesrepublik in der Zukunft gedeckt werden. Obschon die Schienenbahnen schon heute einen hohen Anteil an den Einsparungen der Bundesrepublik leisten, stützen sie mit einer Zahlung eines abgesenkten Beitrages an der EEG-Umlage bereits jetzt die energiepolitische Wende. Damit es zu einer Gleichbelastung des Verkehrssektors kommt, sollte auf diesem Niveau auch der Verbrauch von fossilen Brennstoffen auf der Straße einen Anteil an der Energiewende leisten.

Die Schienenbahnen zahlen aktuell eine reduzierte EEG-Umlage auf ihren Fahrstrom, wenn sie mindestens zehn Gigawatt im Jahr verbrauchen. Die Regelung greift zurzeit bei rund 70 Schienenbahnen in Deutschland. Die Regelung hatte die damalige Bundesregierung im Jahr 2004 ins Gesetz aufgenommen, weil man den umweltfreundlichen Verkehrsträger Schiene nicht gegenüber dem Straßen- oder Luftverkehr benachteiligen wollte. „Das Argument der Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der ökologischen Schienenbahnen ist auch heute noch richtig. Insofern sind alle Überlegungen, die künftig zu steigenden Kosten bei den betroffenen Eisenbahnen führen könnten, umweltpolitisch völlig falsch. Zudem werden dadurch ausgerechnet die Bürger und Unternehmen belastet, die sich bzw. ihre Güter umweltfreundlich fortbewegen", so Reinkober abschließend.

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