(04.12.2011)
Das Oberverwaltungsgericht Berlin – Brandenburg (OVG) hat mit Beschluss vom 25.11.2011 den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (VG) vom 22.10.2010 abgelehnt.
Das Verwaltungsgerichtsurteil, das die planfestgestellte Variante bestätigt hatte, ist damit rechtskräftig. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wurde vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), Landesverband Berlin e.V. und einem privaten Anlieger der Invalidenstraße gestellt. Das OVG hat das Urteil des Verwaltungsgerichts in allen angegriffenen Punkten bestätigt.
Der Senator für Stadtentwicklung und Umwelt, Michael Müller, sagte: „Die Baumaßnahme schreitet gut voran. Jetzt sind auch die letzen Hürden beseitigt. Damit ist die zukünftig noch bessere Anbindung des Hauptbahnhofs als Verkehrsknotenpunkt sichergestellt."
Der Umbau der Invalidenstraße, der im Frühjahr 2011 begonnen wurde, kann ohne Änderung der Planung weitergeführt werden.
Das Vorhaben umfasst den Ausbau der Invalidenstraße mit 4 Fahrstreifen für Kraftfahrzeuge zwischen Caroline-Michaelis-Straße und Friedrich-List-Ufer sowie die Herstellung einer Straßenbahnverbindung vom Nordbahnhof zum Hauptbahnhof. Die Straßenbahn wird teilweise in den beiden innen liegenden Kfz-Spuren geführt. Für den Fahrrad- und Fußgängerverkehr sind separate Radstreifen bzw. Gehwege vorgesehen.
Die Umbau der Invalidenstraße wird voraussichtlich Ende des Jahres 2015 abgeschlossen sein.
Schon ab 2013 wird die Tramverbindung den Verkehr aufnehmen.