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(17.08.2015)

Ab Montag, den 7. September werden auf der reaktivierten Bahnstrecke zwischen Korbach und Frankenberg technische Probefahrten durchgeführt. Die Fahrten werden unregelmäßig vorgenommen und können auch in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden stattfinden. Dabei erreichen die Züge der Kurhessenbahn Geschwindigkeiten von bis zu 80 Stundenkilometer.


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Die ab dem 14. September zwischen Korbach und Frankenberg planmäßig eingesetzten Züge nähern sich vergleichsweise schnell und geräuschlos. Das Überqueren der Gleise abseits von Bahnübergängen ist lebensgefährlich.

An Bahnanlagen gefährden neben Erwachsenen vor allem Kinder und Jugendliche immer wieder sich und andere durch leichtfertiges Verhalten und Unachtsamkeit. Das Betreten von Gleisen – selbstverständlich auch in Bahnhöfen – ist verboten. Der unerlaubte Aufenthalt auf Bahnanlagen, insbesondere das Überschreiten von Gleisanlagen, ist ein Eingriff in die Betriebssicherheit und kann bei einer konkreten Gefährdung des Eisenbahnbetriebs als Straftat gewertet werden. Auch wer auf abgestellten Wagen oder Lokomotiven herumklettert, setzt sein Leben und womöglich auch das anderer leichtfertig aufs Spiel.

Überall, wo sich Straße und Schiene kreuzen, hat die Bahn Vorfahrt. Dafür steht das rot-weiße Andreaskreuz. Dieses Verkehrszeichen muss man insbesondere dann beachten, wenn es an einem Bahnübergang kein rotes Warnlicht, keine rote Ampel und keine Schranken gibt. An Bahnübergängen, die keine technischen Sicherungen haben, sondern mit einem Andreaskreuz ausgestattet sind, ist immer höchste Aufmerksamkeit und Vorsicht geboten. Grundsätzlich gilt: Tempo verringern, mehrfach nach links und rechts blicken, sichergehen, dass sich kein Zug nähert!

Nicht vergessen: Die Bahn hat Vorfahrt. Sie hat den längeren Bremsweg, und sie ist stärker!

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