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(17.09.2014)

Das Bundesgericht hat zwei Beschwerden gegen Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts vom März 2014 im Zusammenhang mit den Bahntechnikvergaben beim Ceneri-Basistunnel gutgeheissen. Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts wurden aufgehoben. Die ursprünglichen Vergabeentscheide der AlpTransit Gotthard AG werden bestätigt. Der bislang geplante Termin für die Inbetriebnahme des Ceneri-Basistunnels per Fahrplanwechsel im Dezember 2019 bleibt damit weiterhin Ziel der AlpTransit Gotthard AG.


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Die AlpTransit Gotthard AG vergab am 12. August 2013 das Los „Fahrbahn + Logistik" dem Konsortium Mons Ceneris unter der Federführung von Mancini&Marti AG, Bellinzona, zum Preis von rund CHF 96 Mio. sowie das Los „Bahntechnik und Gesamtkoordination" dem Konsortium CPC unter der Federführung der Cablex AG, Bern, zum Preis von rund CHF 129 Mio.

Im September 2013 wurden gegen diese beiden Vergaben beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerden eingereicht. Im März 2014 hiess das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerden teilweise gut. Die angefochtenen Zuschlagsverfügungen wurden aufgehoben und das Geschäft an die ATG zurückgewiesen.

Die beiden ursprünglichen Zuschlagsempfängerinnen Mons Ceneris und CPC haben diese Urteile ans Bundesgericht weitergezogen. Das höchste Schweizer Gericht hat nun ihre Beschwerden gutgeheissen und damit die Vergabeentscheide der AlpTransit Gotthard AG an die ursprünglichen Zuschlagsempfängerinnen bestätigt.

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