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(27.08.2014)

Der Zeitplan für den Bau des Ceneri-Basistunnels wird durch laufende Gerichtsverfahren in Frage gestellt. Die AlpTransit Gotthard AG (ATG) hat heute die NEAT-Aufsichtsdelegation (NAD) ausführlich über die möglichen weiteren Vorgehensszenarien informiert. Das wahrscheinliche Szenario ist eine Inbetriebnahme Ende 2021 statt wie ursprünglich geplant Ende 2019. Die damit verbundenen Mehrkosten können über bestehende Risiko-Positionen innerhalb des NEAT-Gesamtkredits aufgefangen werden.


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Im September 2013 wurden beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerden gegen die Bahntechnik-Vergaben der AlpTransit Gotthard AG für den Ceneri-Basistunnel (Lose „Fahrbahn+Logistik" sowie „Bahntechnik+Gesamtkoordination") eingereicht. Im März 2014 hiess das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerden teilweise gut. Die angefochtenen Zuschlagsverfügungen wurden aufgehoben und das Geschäft an die ATG zurückgewiesen. Als Folge der Urteile des Bundesverwaltungsgerichts beschloss die ATG, die Verfahren im Zusammenhang mit den Bahntechnik-Vergaben für den Ceneri-Basistunnel abzubrechen und so bald als möglich eine Neuausschreibung durchzuführen. Im Zusammenhang mit dem gesamten Vergabeverfahren sind zurzeit mehrere Beschwerden sowohl beim Bundesverwaltungsgericht als auch beim Bundesgericht hängig.

2019 nur im besten Fall – 2021 wahrscheinlich
Anlässlich der ordentlichen Sitzung der Neat-Aufsichtsdelegation (NAD) hat die ATG heute die parlamentarische Oberaufsicht über die möglichen weiteren Vorgehensszenarien für den Ceneri-Basistunnel und deren Auswirkungen auf Kosten und Termine detailliert informiert.
Das nach aktueller Beurteilung der AlpTransit Gotthard AG wahrscheinliche Szenario ist eine Inbetriebnahme im Dezember 2021. Dies ist dann der Fall, wenn die Gerichtsverfahren im Ergebnis dazu führen, dass es noch im 2014 zu einer Neuausschreibung der beiden Lose kommt. In diesem Fall würden die Mehrkosten aus längerem Vorhalten von Anlagen und Installationen sowie der Organisation rund 100 Millionen Franken betragen.

Der bislang geplante Termin für die Inbetriebnahme des Ceneri-Basistunnels per Fahrplanwechsel im Dezember 2019 kann gemäss Analyse der ATG nur dann eingehalten werden, wenn bis spätestens Ende September 2014 rechtskräftige Bundesgerichtsentscheide vorliegen, wonach die ursprünglichen Zuschlagempfängerinnen die Vergaben zugesprochen erhalten. Die Mehrkosten würden rund 10 Millionen Franken betragen.

Je nach Gerichtsentscheid sind auch Inbetriebnahmetermine Ende 2020 oder erst Anfang 2023 möglich. Gemäss Analyse der ATG würden im schlechtesten Fall zudem Mehrkosten von 144 Millionen Franken anfallen.

Sobald der definitive Gerichtsentscheid vorliegt, müssen auch die Auswirkungen auf das zukünftige Verkehrsangebot analysiert werden. Der Ceneri-Basistunnel ist insbesondere Voraussetzung dafür, dass der Halbstundentakt zwischen Lugano und Locarno eingeführt werden kann. Ebenso kann der Chiasso-Ast des Vier-Meter-Korridors für den Güterverkehr erst in Betrieb gehen, wenn der Ceneri-Basistunnel befahrbar ist.

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