(09.12.2011)
Zur am 9.12.11 veröffentlichten Pressemitteilung der Regierung von Oberbayern „Variobahn und Linie St. Emmeram können starten" erklärt die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG):
Bis zur Stunde liegt uns ein Genehmigungsbescheid der Regierung von Oberbayern (ROB) für den Einsatz der Variobahn noch nicht vor. Uns ist lediglich der Text der heute Vormittag versandten Pressemitteilung bekannt. Aus einer mündlichen Information auf Sachbearbeiterebene wissen wir außerdem, dass eine vorläufige Genehmigung für 7 Züge und für die Linien 19, 20 und 21 erteilt werden soll.
Sollte ein Bescheid der ROB heute noch eintreffen und dieser dem Vorgenannten entsprechen, würden wir wie folgt vorgehen:
Die zuständigen Mitarbeiter der MVG würden am Wochenende die eigentlich fertigen Einsatzpläne für die Tramzüge ab Montag nochmals überarbeiten, um einen Einsatz von Variobahnen ab Montag auf den genannten Linien zu ermöglichen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass nur die schon früher auf Variobahnen geschulten Fahrer zum Einsatz kommen können, da wegen der nicht erfolgten Zulassung bisher keine weiteren Fahrer geschult werden konnten. Die Dienste für diese Fahrer ab Montag sind natürlich längst zugeteilt und können auch nicht mehr ge-ändert werden. Deshalb wäre ein kurzfristiger Einsatz von Variobahnen ab Montag nur auf solchen Kursen der Linien 19, 20 und 21 möglich, auf denen Fahrer mit Fahrtberechtigung für die Variobahn eingeteilt sind. Auch wenn durch eine Zulassung von bis zu 7 Variobahnen am Montag insgesamt entsprechend mehr Tramzüge zur Verfügung stünden, kann allerdings der vorübergehende Ersatz eines Teilabschnittes der Linie 12 durch Busse ab Montag nicht mehr kurzfristig korrigiert werden, da die entsprechenden Dienstpläne nur mit einem Zeitvorlauf von zwei Wochen angepasst werden können.
MVG-Chef Herbert König: „Wir freuen uns natürlich über die frohe Botschaft, wenn sie sich denn bestätigt. Es ist allerdings – wie so vieles in diesem Zulassungsverfahren – mehr als ungewöhnlich, dass wir über die Medien davon erfahren. Die Technische Aufsichtsbehörde (TAB) bei der Regierung von Oberbayern hat natürlich recht, wenn sie selber feststellt, dass es ein einzigartiges Genehmigungsverfahren war, das es so noch nie gegeben hat. Der ‚übermäßig intensive Bedarf an Beratung und Begleitung' sowie die ‚so bisher noch nie erforderliche enge Abstimmung' war jedoch nicht, wie die Mitteilung der Regierung unterstellt, von der MVG verschuldet, sondern wurde seitens der TAB verursacht. Die auch von der TAB zitierten Rechtsgrundlagen einer Zulassung haben sich in den letzten Jahren nicht geändert. Frühere Zulassungsverfahren – seit 1992 allein 6 Fahrzeugserien! – konnten zwischen der für uns zuständigen TAB und der MVG so abgewickelt werden wie auch nach wie vor in der übrigen Bundesrepublik üblich, nämlich mit einem Zeitbedarf von wenigen Wochen nach Auslieferung."
König weiter: „Die bis zuletzt immer wieder an die MVG herangetragenen Nachforderungen haben lediglich Papier produziert. Die MVG musste erstmals für rund 1 Mio € Gutachten in Auftrag geben, deren Erstellung natürlich entsprechend Zeit kostete. Mit der Sicherheit der Fahrgäste in der Praxis hatte das wenig zu tun. Bekanntlich ist die Variobahn in München bereits einige Monate gefahren, sie wird in vielen anderen Städten problemlos sowie in kürzester Zeit zugelassen und erfolgreich eingesetzt. Hinzu kommt, dass unsere Variobahn während der insgesamt nun mehr als 5 Jahre (davon 2 ½ Jahre nach Auslieferung des ersten Zuges) dauernden Prüfung durch die TAB in keinem Punkt verändert werden musste. Auch wenn für unsere Mitarbeiter nun noch viel Arbeit ansteht, um die Variobahnen aufs Gleis zu setzen, werden wir die Eröffnungsfeier für die Tram St. Emmeram am Samstag nutzen, um – sofern der Bescheid eintrifft – auch auf die Zulassung der neuen Fahrzeuge anzustoßen."
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