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(16.02.2017)

In den letzten Wochen hat die SBB unter der Leitung des BAV mit den zwei Bahnen BLS und SOB über eine Weiterentwicklung des Fernverkehrs in der Schweiz verhandelt. Dabei hat die SBB einen Vorschlag zur Erneuerung der Fernverkehrskonzession in Kooperation mit BLS und SOB eingebracht: Diese «Mehrbahnenlösung» würde die Gesamtsystemkosten und somit die Belastung für Bund und Kantone nochmals weiter reduzieren. Während die SOB für diese partnerschaftliche Lösung votierte, hat die BLS an ihrem Zielbild mit eigener Konzession festgehalten. Die SBB bereitet nun zuhanden des BAV ein eigenes Gesuch für die Fernverkehrskonzession vor und bleibt mit der SOB bezüglich Kooperation im Gespräch.


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Der Vorschlag der SBB einer «Mehrbahnenlösung unter einer einheitlichen Fernverkehrskonzession» tariert wie bisher rentable und unrentable Fernverkehrslinien schweizweit aus und würde Bund und Kantone zusätzlich um bis zu CHF 30 Mio. jährlich entlasten. Er würde Kostenvorteile nutzen und die anderen Bahnen in ihren Markträumen stärken, ohne das bewährte System einer nationalen Netzkonzession über Bord zu werfen. Die SBB hat in vielen Besprechungen betont, alle Varianten ergebnisoffen zu prüfen – mit dem Ziel, die Gesamtsystem-
kosten des öffentlichen Verkehrs weiter zu reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit der Bahn zu stärken. Die BLS hat an ihrem Zielbild mit eigener Konzession festgehalten. Die SBB bedauert dies.

Aus Sicht der SBB ist bei jeder Weiterentwicklung anhand messbarer Kriterien die betriebliche Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit, Reduktion der Gesamtsystemkosten sowie der höhere Kundennutzen sorgfältig zu prüfen. Das Konzept der BLS für eine eigene Fernverkehrskonzession, das der SBB nur in groben Zügen bekannt ist, würde die Gesamtsystemkosten um CHF 20 bis CHF 30 Mio. jährlich erhöhen; diese Mehrkosten müssten durch Kunden sowie die Besteller Bund und Kantone gedeckt werden. Zusätzliches Rollmaterial müsste beschafft und der Zugverkehr neu geplant werden (Dienstpläne, Einsatz von Zügen, Abstell- und Dienstlokale, Unterhaltsstandorte, etc.). Auch müssten Mitarbeitende den Arbeitgeber wechseln, was neue Arbeitsbedingungen zur Folge hätte.

Dies würde auch dazu führen, dass die SBB die wirtschaftlichen Zielsetzungen des Bundes nicht einhalten könnte: Für die SBB hätte die Umsetzung des Vorschlages der BLS bis zu CHF 100 Mio. weniger Gewinn zur Folge, die Einhaltung des SBB Schuldendeckungsgrads würde erschwert, geplante Investitionen und Innovationen würden tangiert. Die Forderung der BLS nach einer eigenen Fernverkehrskonzession widerspricht der gültigen Vereinbarung zwischen SBB und BLS zur Steigerung der Effizienz und zur Nutzung von Synergien im Regional- und Fernverkehr. Darin ist u.a. festgelegt, dass die BLS den Regionalverkehr im Raum Bern betreibt und die SBB den Fernverkehr übernimmt. Das von der BLS eingebrachte Konzept bevorzugt aus Sicht SBB die Eigentümerkantone der BLS auf Kosten der anderen Kantone. Durch diese Ungleichbehandlung würde das Angebot einseitig auf die Bedürfnisse einzelner Regionen ausgerichtet.

Die SBB wird nun mit der SOB weiterhin Gespräche über mögliche Kooperationen führen. Gleichzeitig bereitet die SBB zuhanden des BAV das Gesuch vor, die SBB Fernverkehrskonzession zu erneuern.

Die Fernverkehrskonzession der SBB ist ein seit Jahrzehnten erfolgreiches und leistungsfähiges nationales System. Sie ist ein Eckpfeiler der Erfolgsgeschichte des öffentlichen Verkehrs und trägt zur Verbindung der Schweiz und ihrer Landesteile bei. Im Vergleich zu europäischen Eisenbahnnetzen hat der Fernverkehr der Schweiz in einem hochbelasteten und komplexen Mischverkehrsnetz den Charakter einer in sich geschlossenen «S-Bahn Schweiz».

Die Fernverkehrskonzession

Die Fernverkehrskonzession ist das Recht und die Pflicht, die der Bund einem Transportunternehmen zur Betreibung der in der Konzession enthaltenen Fernverkehrslinien vergibt. Das BAV erteilte der SBB am 25. Februar 2000 erstmalig diese Konzession, rückwirkend ab 01.01.1999. Sie wurde im Dezember 2007 um 10 Jahre erneuert. Die neue Konzession wird gültig sein ab dem 10.12.2017.

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