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Crossrail

  • SEV: Haltung des BAV im Fall Crossrail nicht akzeptiert

    Das Bundesamt für Verkehr hat heute die Klage der Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV abgewiesen. Der SEV forderte seit 2014, dass dem Bahnunternehmen Crossrail der Netzzugang entzogen wird, da Crossrail Löhne zahlt, die weit unter dem branchenüblichen Niveau liegen. Das BAV kommt in seiner Begründung hingegen zum Schluss, Crossrail zahle branchenübliche Löhne. Der SEV stellt sich klar gegen die Definition der Branche, wie sie das BAV vornimmt. Er wird den Entscheid des BAV analysieren und einen Weiterzug ans Bundesverwaltungsgericht prüfen.

  • BAV verzichtet vorerst auf Richtlinie zur Branchenüblichkeit im Schienengüterverkehr

    Das Bundesamt für Verkehr (BAV) beurteilt die Arbeitsbedingungen der Crossrail-Lokführer mit Dienstort Brig als branchenüblich und hat darum ein Gesuch um Entzug der Netzzugangsbewilligung abgewiesen. Crossrail ist im grenzüberschreitenden Verkehr tätig. Dort ist die Lohnbandbreite grösser als im Binnenverkehr. Das geht aus der Verfügung hervor, die das BAV heute dazu erlassen hat. Diese kann angefochten und einer gerichtlichen Klärung zugeführt werden. Angesichts der Bedeutung des Themas für Arbeitnehmer und Bahnen erachtet das BAV die Schaffung von Rechtssicherheit durch eine gerichtliche Klärung als wichtig. Es verzichtet vorerst auf eine Richtlinie zur Branchenüblichkeit von Arbeitsbedingungen im Schienengüterverkehr.

  • Starker Franken und tiefer Dieselpreis: Massiver Druck auf Schweizer Güterbahnen

    Die Wechselkursentwicklung und die sinkenden Mineralölpreise verbessern die Wettbewerbsposition des Strassentransits deutlich. Die jüngsten Entwicklungen führen zu einer Erhöhung der Kosten bei den Schweizer Güterbahnen und haben gravierende Auswirkungen auf den Schienengüterverkehr im Transit durch die Schweiz.

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