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(12.05.2015)

Bezugnehmend auf die aktuelle Debatte zum Integrierten Taktfahrplan (ITF) – ausgelöst durch einen Begutachtungsentwurf des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) zur Novelle des Eisenbahngesetzes, der durch den Recast der drei Eisenbahnpakete der Europäischen Union notwendig geworden ist – darf ich Ihnen beiliegend eine kurze Präsentation mit den Zielsetzungen bzw. dem aktuellen Stand der Umsetzung des ITF übermitteln.


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Einige Informationen dazu bereits vorweg: Die Konzeption des Integrierten Taktfahrplans basiert auf der Leitstrategie des BMVIT. Erklärte Ziele des ITF sind die effiziente Nutzung der vorhandenen bzw. der in Planung und Bau befindlichen Eisenbahninfrastruktur sowie die optimale Verknüpfung verschiedener Verkehrsträger mit dem Ziel, die Fahrgastzahlen signifikant zu steigern.

Im Interesse der Kundinnen und Kunden aber auch im Interesse der Republik Österreich – Stichwort: verpflichtende Klimaziele – soll durch den ITF der Öffentlichen Verkehr als sinnvolle Alternative gegenüber dem motorisierten Individualverkehr nachhaltig gestärkt werden.

Die konkreten Auswirkungen des ITF lassen sich wie folgt kurz zusammenfassen. Demnach wird der ITF ...
· ... den Nah- und Fernverkehr besser aufeinander abstimmen.
· ... die Verknüpfung verschiedener Verkehrsträger sicherstellen.
· ... Wartezeiten reduzieren und kürzere Umsteigezeiten ermöglichen.
· ... durch die flächendeckende Vernetzung Reisezeiten verkürzen.
· ... den Kundinnen und Kunden Planungssicherheit geben.
· ... in Summe zu wesentlich mehr Angebot führen.
Fahrpläne werden von Eisenbahnverkehrsunternehmen erstellt

Es handelt sich beim ITF jedoch nicht – wie fälschlicherweise wiederholt dargestellt – um einen Fahrplan, sondern nur um einen Rahmen, der die Basis für die Angebotsplanung der einzelnen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) bildet. Die Planung des Zugangebots selbst bleibt Aufgabe der EVU und wird weder vom BMVIT noch vom Infrastrukturbetreiber übernommen.

Aufgabe des Infrastrukturbetreibers ist es, einen Netzfahrplan mit Zuweisungsgrundsätzen und Priorisierungsregelungen zu erstellen, und – wie bereits bisher – eingemeldete Trassenbegehren der einzelnen EVU transparent zu behandeln und dadurch einen diskriminierungsfreien Zugang zur Infrastruktur sicherzustellen.

Die Fahrplanerstellung bleibt ein schrittweiser Prozess zwischen den EVU, den Leistungsbestellern und dem Infrastrukturbetreiber. Der diskriminierungsfreie Zugang zur Infrastruktur ist selbstverständlich auch im Rahmen eines ITF sichergestellt: einerseits durch die rechtlichen Rahmenbedingungen und anderseits durch die Prüfung seitens des Regulators.

30-Min.-Takt für die überwiegende Mehrheit der Fahrgäste im Nah- und Fernverkehr

Aktuell existieren im österreichischen Schieneninfrastrukturnetz mit Bludenz, Salzburg, Vöcklabruck, Linz, Amstetten, St. Pölten, Wiener Neustadt, Bruck/Mur, Graz und Schwarzach/Bischofshofen* bereits 10 Fernverkehrsvollknoten, die in alle Richtungen Anschlussverbindungen innerhalb weniger Minuten garantieren. Im Jahr 2024 – nach Fertigstellung weiterer wesentlicher Infrastrukturprojekte insbesondere entlang der Südstrecke – sollen es 20 Vollknoten und 16 Teilknoten sein, die für die überwiegenden Mehrheit der Fahrgäste im Nah- und Fernverkehr einen Halbstundentakt bei allen Anschlüssen vorsehen.

Ein ambitionierter Plan, der der gesamtösterreichischen Koordination bedarf und für Partikularinteressen ungeeignet ist.

In diesem Sinne ersuche ich Sie die wiederholten Vorstöße gegen die Umsetzung des ITF durch einen einzelnen privaten Anbieter als das zu sehen was sie sind: ein Beitrag der die sinnvolle Weiterentwicklung des Öffentlichen Verkehrs in Österreich verzögert und Kundennutzen hinter eigene wirtschaftliche Vorteile reiht.

* Schwarzach/Bischofshofen bilden einen „gedehnten Taktknoten" mit auf beide Bahnhöfe aufgeteilte Anschlüsse.

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